Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 416
entstanden aus Vorlage:
OF 246/2 vom
07.04.2017 Betreff: Rohmerplatz 15 - zum performativen
Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP Vorgang: M 38/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen
und zu berichten:
1. Wie begründet der Magistrat,
dass das Objekt Rohmerplatz 15 - welches die Familie Rohmer 1908 der Kommune
gemeinnützig zum Betrieb eines Mündelhauses übertrug - entgegen des
Stiftungszwecks nunmehr privatisiert wird? 2. Wie wird diese Vorgehensweise zukünftige
Stiftergenerationen beeinflussen? 3. Wann und warum wurde entschieden, die Entwicklung
der Immobilie als ÖPP-Vorhaben auszuführen? 4. Weshalb ist hierzu keine (europaweite)
Ausschreibung erforderlich? 5. Wie gestaltet sich das Kosten-Nutzen-Kalkül zu
dieser Entscheidung - beispielsweise etwa im Vergleich mit einer Realisierung
durch die ABG? 6. Die Vorlage
M 38 referiert darüber, dass die KEG für die Bebauung und Nutzung des
Grundstückes ein Konzept vorgelegt habe. Auch wenn der Magistrat annehmen mag,
der Ortsbeirat 2 kaufe die Katze im Sack - wann und wie wird das Konzept
samt zugehörigen Investitionsplan vorgestellt? 7. Seit dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz
im Jahr 2012 bemüht sich der Ortsbeirat 2 um Auskunft über die Entwicklung
des Geländes. Welchen Anteil an zeitlicher Verzögerung ist hierbei dem
Sachverhalt zuzuschreiben, ein ÖPP-Vorhaben zu favorisieren? 8. Da die sozialadäquaten
Beschränkungen bekannt sind, die Auslastung der Liegenschaft auch zukünftig -
weil Privatisierung - mindestens bei einer WGFZ von 1,8 liegen dürfte und der
Anteil der Kitanutzung nur marginal gestiegen ist, wie kalkuliert sich daraus
die angegebene Wertminderung des Vermögens der Kommune um
1.504.149,91 Euro? 9.
Gegenwertig beträgt der Bodenrichtwert des Grundstücks 7.356.600 Euro,
unter Berücksichtigung des angegebenen Nutzungsbeschränkungsrabatts nur noch
erstaunliche 2.367.648 Euro. Letzteres ergibt bei einem Erbbauzins von
76.380,30 Euro einen Anteil von 3,226 Prozent, üblich sind drei bis
fünf Prozent des Grundstückwertes. Warum dieser relativ geringe Betrag?
Und wie wird sich diese tatsächliche Wertminderung des Vermögens der Kommune um
4.988.952 Euro im Fina nzhaushalt abbilden? 10. Welcher Mietzins für
studentisches Wohnen wird hier im Stiftungssinne verlangt werden? Begründung: "Meinungen sind wie Grundstücke: Erstens sind sie zu
teuer und zweitens kann man nicht immer darauf bauen" (Dieter Hildebrandt).
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.02.2017, M 38
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.08.2017, ST 1384
Antrag vom
28.02.2020, OF
1036/2
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054
Aktenzeichen: 23 20