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Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 416 entstanden aus Vorlage: OF 246/2 vom 07.04.2017 Betreff: Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP Vorgang: M 38/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie begründet der Magistrat, dass das Objekt Rohmerplatz 15 - welches die Familie Rohmer 1908 der Kommune gemeinnützig zum Betrieb eines Mündelhauses übertrug - entgegen des Stiftungszwecks nunmehr privatisiert wird? 2. Wie wird diese Vorgehensweise zukünftige Stiftergenerationen beeinflussen? 3. Wann und warum wurde entschieden, die Entwicklung der Immobilie als ÖPP-Vorhaben auszuführen? 4. Weshalb ist hierzu keine (europaweite) Ausschreibung erforderlich? 5. Wie gestaltet sich das Kosten-Nutzen-Kalkül zu dieser Entscheidung - beispielsweise etwa im Vergleich mit einer Realisierung durch die ABG? 6. Die Vorlage M 38 referiert darüber, dass die KEG für die Bebauung und Nutzung des Grundstückes ein Konzept vorgelegt habe. Auch wenn der Magistrat annehmen mag, der Ortsbeirat 2 kaufe die Katze im Sack - wann und wie wird das Konzept samt zugehörigen Investitionsplan vorgestellt? 7. Seit dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz im Jahr 2012 bemüht sich der Ortsbeirat 2 um Auskunft über die Entwicklung des Geländes. Welchen Anteil an zeitlicher Verzögerung ist hierbei dem Sachverhalt zuzuschreiben, ein ÖPP-Vorhaben zu favorisieren? 8. Da die sozialadäquaten Beschränkungen bekannt sind, die Auslastung der Liegenschaft auch zukünftig - weil Privatisierung - mindestens bei einer WGFZ von 1,8 liegen dürfte und der Anteil der Kitanutzung nur marginal gestiegen ist, wie kalkuliert sich daraus die angegebene Wertminderung des Vermögens der Kommune um 1.504.149,91 Euro? 9. Gegenwertig beträgt der Bodenrichtwert des Grundstücks 7.356.600 Euro, unter Berücksichtigung des angegebenen Nutzungsbeschränkungsrabatts nur noch erstaunliche 2.367.648 Euro. Letzteres ergibt bei einem Erbbauzins von 76.380,30 Euro einen Anteil von 3,226 Prozent, üblich sind drei bis fünf Prozent des Grundstückwertes. Warum dieser relativ geringe Betrag? Und wie wird sich diese tatsächliche Wertminderung des Vermögens der Kommune um 4.988.952 Euro im Fina nzhaushalt abbilden? 10. Welcher Mietzins für studentisches Wohnen wird hier im Stiftungssinne verlangt werden? Begründung: "Meinungen sind wie Grundstücke: Erstens sind sie zu teuer und zweitens kann man nicht immer darauf bauen" (Dieter Hildebrandt). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 38 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1384 Antrag vom 28.02.2020, OF 1036/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054 Aktenzeichen: 23 20

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