Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965 Betreff: Besteht noch ernsthaftes Interesse an der
Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?
Zu 1: Ja. Die KEG
Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft steht weiterhin mit dem DGB in
Kontakt Zu 2: Aufgrund der andauernden Verhandlungen wird
diesbezüglich um Verständnis gebeten, dass hierzu keine Aussage erfolgt.
Zu 3: Explizit diese Thematik befindet sich momentan in der
Prüfung. Die Möglichkeit einer Umsetzung zeichnet sich jedoch ab. Zu 4: Der Verkauf bleibt ausgeschlossen. Zu 5: Es liegt ein Wertgutachten der kommunalen
Wertermittlung 08/2018 vor. Zu 6: Der Erbbauzins beträgt für Wohnen 2,5 % des
Bodenwertes. Zu 7: Möglich sind lediglich schuldrechtliche Reduzierungen
im Rahmen der Familienermäßigung und bei gefördertem Wohnungsbau für den
Zeitraum der Bindung. Weiter Reduzierungen werden im Interesse der
Gleichbehandlung aller Erbbauberechtigten nicht gewährt. So gibt es auch keine
Reduzierung für den Fall, dass der Erbbaurechtsnehmer das Gebäude selbst zu
Wohnzwecken für sich und seine Familie nutzt. Auch in diesen Fällen, die die
Regel darstellen, wird keine Ermäßigung gewährt. Zu 8: Das Gebäude wurde insbesondere hinsichtlich der zu
erwartenden Umbaukosten von einem Gutachterbüro untersucht. Eine Analyse liegt
nunmehr vor. Auf Grundlage der Kostendarstellung wird eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen. Zu 9: Sofern sich die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit
positiv darstellt, wird zeitnah eine Konzeptvergabe vorbereitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2019, V
1320
Antrag vom 30.01.2020, OF 1015/2
Antrag vom
28.02.2020, OF
1036/2
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054