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Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965 Betreff: Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände? Zu 1: Ja. Die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft steht weiterhin mit dem DGB in Kontakt Zu 2: Aufgrund der andauernden Verhandlungen wird diesbezüglich um Verständnis gebeten, dass hierzu keine Aussage erfolgt. Zu 3: Explizit diese Thematik befindet sich momentan in der Prüfung. Die Möglichkeit einer Umsetzung zeichnet sich jedoch ab. Zu 4: Der Verkauf bleibt ausgeschlossen. Zu 5: Es liegt ein Wertgutachten der kommunalen Wertermittlung 08/2018 vor. Zu 6: Der Erbbauzins beträgt für Wohnen 2,5 % des Bodenwertes. Zu 7: Möglich sind lediglich schuldrechtliche Reduzierungen im Rahmen der Familienermäßigung und bei gefördertem Wohnungsbau für den Zeitraum der Bindung. Weiter Reduzierungen werden im Interesse der Gleichbehandlung aller Erbbauberechtigten nicht gewährt. So gibt es auch keine Reduzierung für den Fall, dass der Erbbaurechtsnehmer das Gebäude selbst zu Wohnzwecken für sich und seine Familie nutzt. Auch in diesen Fällen, die die Regel darstellen, wird keine Ermäßigung gewährt. Zu 8: Das Gebäude wurde insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Umbaukosten von einem Gutachterbüro untersucht. Eine Analyse liegt nunmehr vor. Auf Grundlage der Kostendarstellung wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen. Zu 9: Sofern sich die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit positiv darstellt, wird zeitnah eine Konzeptvergabe vorbereitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1320 Antrag vom 30.01.2020, OF 1015/2 Antrag vom 28.02.2020, OF 1036/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054

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