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Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bericht B 299 vom 16.08.2019 zur Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in Bewohnerparkzonen und Planungen für neue Bewohnerparkzonen legt der Magistrat dar, dass Änderungen beim Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden sollen. Dabei ist vorgesehen, in der ersten Stufe die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden 37 Zonen einzuführen. In der zweiten Stufe soll das Bewohnerparken in ca. 20 Zonen, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften nicht eingerichtet werden konnten, eingeführt werden. Hierbei wird dann auch der in der Anregung angesprochene Bereich berücksichtigt. Die Fahrzeuge des Audi-Zentrums stehen legal auf Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum. Da keine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt, hat die Städtische Verkehrspolizei keine Rechtsgrundlage hier einzuschreiten.