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Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4479 entstanden aus Vorlage: OF 966/6 vom 23.01.2019 Betreff: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren Vorgang: OM 4450/15 OBR 6; ST 931/18 Der Magistrat wird gebeten, an Hessen Mobil heranzutreten mit dem Ziel, die mit der Vorlage OM 4450 angeforderten Lärmberechnungen nach den " Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-90) zu konkretisieren und dabei folgende Punkte unmissverständlich und genau zu beantworten: 1. Bei der Lärmberechnung für das Wohnhaus in der Königsteiner Straße 175 fehlen die Angaben, für welchen Immissionsort (Stockwerk) der mitgeteilte Beurteilungspegel am Tag und in der Nacht gilt. Daher sollen die Beurteilungspegel an der südwestlichen Fassadenseite (Fassadenseite zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Metern über Grund (EG), 6,8 Metern über Grund (1. OG), 9,8 Metern über Grund (2. OG) und 12,8 Metern über Grund (3. OG) angegeben werden. 2. Die Lärmberechnungen für die Wohnhäuser in der Königsteiner Straße 177 und 179 fehlen bisher gänzlich. Daher sollen die Beurteilungspegel sowohl an der südwestlichen als auch an der nordwestlichen Fassadenseite (Fassadenseiten zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils 3,8 Metern über Grund (EG), 6,8 Metern über Grund (1. OG), 9,8 Metern über Grund (2. OG) und 12,8 Metern über Grund (3. OG) angegeben werden. Begründung: In der Stellungnahme vom 18.05.2018, ST 931, wird endlich auf den Antrag aus dem Jahr 2015 eingegangen und es werden Ergebnisse der Lärmberechnungen übersandt. Leider wird nicht näher auf die in der Vorlage OM 4450 genannten Fragen eingegangen. Teilweise werden die Fragen nicht oder nur ansatzweise beantwortet. Für Unterliederbach soll nun eine konkrete Antwort erfolgen. Es darf nicht sein, dass konkrete Fragen nach derart langer Zeit so unkonkret oder gar nicht beantwortet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 931 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1199 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2100 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 958 Antrag vom 02.08.2020, OF 1340/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6356 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1837 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1130 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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