Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM
4479 entstanden aus
Vorlage: OF 966/6 vom
23.01.2019 Betreff: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu
Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren Vorgang: OM 4450/15 OBR 6; ST 931/18 Der Magistrat wird gebeten, an Hessen Mobil
heranzutreten mit dem Ziel, die mit der Vorlage OM 4450 angeforderten
Lärmberechnungen nach den " Richtlinien für den Lärmschutz
an Straßen" (RLS-90) zu konkretisieren und dabei folgende Punkte
unmissverständlich und genau zu beantworten: 1. Bei der Lärmberechnung für das Wohnhaus in der
Königsteiner Straße 175 fehlen die Angaben, für welchen Immissionsort
(Stockwerk) der mitgeteilte Beurteilungspegel am Tag und in der Nacht gilt.
Daher sollen die Beurteilungspegel an der südwestlichen Fassadenseite
(Fassadenseite zur BAB 66) für die Immissionsorte von jeweils
3,8 Metern über Grund (EG), 6,8 Metern über Grund (1. OG),
9,8 Metern über Grund (2. OG) und 12,8 Metern über Grund
(3. OG) angegeben werden. 2. Die Lärmberechnungen für die Wohnhäuser in der
Königsteiner Straße 177 und 179 fehlen bisher gänzlich. Daher sollen die
Beurteilungspegel sowohl an der südwestlichen als auch an der nordwestlichen
Fassadenseite (Fassadenseiten zur BAB 66) für die Immissionsorte von
jeweils 3,8 Metern über Grund (EG), 6,8 Metern über Grund
(1. OG), 9,8 Metern über Grund (2. OG) und 12,8 Metern über
Grund (3. OG) angegeben werden. Begründung: In der Stellungnahme vom 18.05.2018, ST 931,
wird endlich auf den Antrag aus dem Jahr 2015 eingegangen und es werden
Ergebnisse der Lärmberechnungen übersandt. Leider wird nicht näher auf die in
der Vorlage OM 4450 genannten Fragen eingegangen. Teilweise werden die
Fragen nicht oder nur ansatzweise beantwortet. Für Unterliederbach soll nun
eine konkrete Antwort erfolgen. Es darf nicht sein, dass konkrete Fragen nach
derart langer Zeit so unkonkret oder gar nicht beantwortet werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2018, ST 931
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2019, ST 1199
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2100
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.05.2020, ST 958
Antrag vom
02.08.2020, OF
1340/6
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6356
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.10.2020, ST 1837
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.05.2021, ST 1130
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6
am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1