Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in Goldstein
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 09.09.2014, OA 544 entstanden aus Vorlage:
OF 1110/6 vom
30.07.2014 Betreff: Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in
Goldstein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lärmmessung des
Autobahnlärms entlang der BAB 5 in Goldstein vorzunehmen. Die letzte Messung
bzw. Berechnung fand im Jahr 2006 statt. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen
an der Lärmschutzwand, eine neue Abfahrt ist in Betrieb und weitere
Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad erfolgten. Die Anwohner klagen
weiterhin über den Lärm der Autobahn, insbesondere an den Rändern der neu
erstellten Lärmschutzwand. Die Lärmmessungen sollen daher mindestens an
folgenden Standorten und insbesondere bei Ostwind-Wetterlage vorgenommen
werden: - Carl-von-Weinberg-Schule, - Goldsteinschule, - Zur Frankenfurt (in Höhe Hausnummer
21), - Am Wildpfad (gegenüber
Sportanlage). Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat,
Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen
verbesserten Lärmschutz in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung oder einer
Verbesserung der Lärmschutzwand in Goldstein ein. Das zuständige Land Hessen
verweigert bisher und weiterhin die Verlängerung der Lärmschutzwand und darüber
hinaus vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der BAB 5. Hessen
Mobil nimmt immer wieder Bezug auf die Lärmpegel, welche Maßnahmen durch das
Land nicht erforderlich machen, da es sich um eine "Bestandsautobahn" handelt.
In der Zwischenzeit hat es weitere
Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad gegeben: Die neue Abfahrt in die
Bürostadt Niederrad wurde in Betrieb genommen und die bestehende Lärmschutzwand
entlang der Morgenzeile aufgrund ihrer Baufälligkeit erneuert. Zudem steigt der
Verkehr in ganz Deutschland auf den Autobahnen an, circa 146.000 Fahrzeuge
(Quelle: Hessen Mobil, 2010) werden auf der BAB 5 täglich durchschnittlich
verzeichnet. All diese Veränderungen müssen auch
in neuen Lärmmessungen Berücksichtigung finden, da diese Grundlage bei
"Bestandsautobahnen" sind, um Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Land Hessen
geltend zu machen. Eine bloße Berechnung wie im Jahr 2006, auf deren Grundlage
Hessen Mobil und die Verkehrsminister entscheiden, trifft bei den Anwohnern auf
absolutes Unverständnis, da diese die Realität nicht abbildet und vor allem die
Wetterlage nicht berücksichtigt. Wenn die Gremien dieser Stadt weiterhin an der Seite
der Anwohner der BAB 5 stehen - hier gab es die meisten Eingaben im Rahmen der
Aufstellung des Lärmaktionsplans in ganz Hessen -, dann sind entsprechende
Lärmmessungen dringend erforderlich. Auch können die Gremien dieser Stadt
nichts dafür, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinerlei
Mittel durch die Landesregierung in deren Haushalt aufgenommen wurden, um
entsprechende Lärmschutzmaßnahmen dann auch finanzieren zu können. Nur aus
diesem Grund will man an der Situation auch letztlich nichts ändern. Auch um
diesen Beweis als Stadt Frankfurt gegenüber dem Land Hessen antreten zu können
und um den Anwohnern auch künftig zur Seite zu stehen, sind die Lärmmessungen
unbedingt erforderlich. Die Schreiben der Hessischen Verkehrsminister Rentsch
und Al-Wazir an die Siedlergemeinschaft Goldstein vervollständigen diesen
Antrag im Anhang. Anlage 1 (ca.
874 KB) Anlage 2 (ca.
2,4 MB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.01.2015, ST 94
Antrag vom
28.07.2015, OF
1451/6
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 544 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten
und RÖMER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 5132, 33. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 79 3