Lärmschutz auch an der B 40 in Sindlingen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM
1729 entstanden aus Vorlage:
OF 546/6 vom
06.11.2012 Betreff: Lärmschutz auch an der B 40 in
Sindlingen Der Magistrat wird gebeten,
sich an Land und Bund zu wenden, um prüfen zu lassen, ob die Lärmschutzmauer an
der B 40 in Höhe der Weinbergstraße so verlängert werden kann, dass sich
die Lärmbelastung für die Anwohner wesentlich vermindert. Zudem soll geprüft
werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Lärmbelästigung, die durch das
Überfahren der Dehnfuge an der Mainbrücke entsteht (das Überfahren des
Schutzbleches führt dort zu einer massiven Lärmemission), zu vermindern.
Darüber hinaus ist zu klären, welche Maßnahmen in den Lärmaktionsplan Hessen
aufgenommen werden sollen. Begründung: Die Anwohner im Bereich der B 40, insbesondere
diejenigen in der Weinbergstraße, werden durch den Kfz-Verkehr auf der
B 40 erheblich belastet. In den Sommermonaten ist ein Aufenthalt in den
Gärten kaum möglich. Durch eine Verlängerung der Lärmschutzmauer könnte eine
erhebliche Verminderung des Lärms erzielt werden. Dies zeigt sich bereits
anhand der durch eine Lärmschutzwand geschützten Bereiche an der B 40.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.04.2013, ST 495
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.10.2013, ST 1458
Antrag vom
28.07.2015, OF
1451/6
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0