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Lärmschutz auch an der B 40 in Sindlingen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1729 entstanden aus Vorlage: OF 546/6 vom 06.11.2012 Betreff: Lärmschutz auch an der B 40 in Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, sich an Land und Bund zu wenden, um prüfen zu lassen, ob die Lärmschutzmauer an der B 40 in Höhe der Weinbergstraße so verlängert werden kann, dass sich die Lärmbelastung für die Anwohner wesentlich vermindert. Zudem soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Lärmbelästigung, die durch das Überfahren der Dehnfuge an der Mainbrücke entsteht (das Überfahren des Schutzbleches führt dort zu einer massiven Lärmemission), zu vermindern. Darüber hinaus ist zu klären, welche Maßnahmen in den Lärmaktionsplan Hessen aufgenommen werden sollen. Begründung: Die Anwohner im Bereich der B 40, insbesondere diejenigen in der Weinbergstraße, werden durch den Kfz-Verkehr auf der B 40 erheblich belastet. In den Sommermonaten ist ein Aufenthalt in den Gärten kaum möglich. Durch eine Verlängerung der Lärmschutzmauer könnte eine erhebliche Verminderung des Lärms erzielt werden. Dies zeigt sich bereits anhand der durch eine Lärmschutzwand geschützten Bereiche an der B 40. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2013, ST 495 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1458 Antrag vom 28.07.2015, OF 1451/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0