Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf Autobahnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST
1055
Betreff: Tempo 30 auf der
Königsteiner Straße und Tempo 100 auf Autobahnen Zur Anordnung von Tempo 30 als
Lärmminderungsmaßnahme hat die Stadt Frankfurt am Main ein Modellvorhaben
geplant. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Modellvorhabens soll über den
künftigen Einsatz der Maßnahme in Frankfurt am Main entschieden werden. Die
Anordnungen verkehrsbeschränkender Maßnahmen für den Lärmschutz bedürfen jedoch
der Genehmigung durch das Land Hessen als oberste Straßenverkehrsbehörde. Da
das Ministerium die Anordnung bisher nur für einen Straßenabschnitt erteilt
hat, konnte das Modellvorhaben noch nicht abgeschlossen werden. Derzeit prüft
das Hessische Verkehrsministerium die weiteren vorliegenden Anträge der Stadt
Frankfurt am Main. Über weitere Aktivitäten zur Anordnung von Tempo 30 als
Lärmminderungsmaßnahme kann erst nach Abschluss des Modellvorhabens entschieden
werden. Für die Königsteiner Straße zwischen
der Anschlussstelle der BAB A66 und dem Burgunderweg wurde bereits vor
Antragstellung zum Modellvorhaben ein Antrag auf Genehmigung der Anordnung von
Tempo 30 ohne Tageszeitbegrenzung als Lärmschutzmaßnahme beim
Regierungspräsidium eingereicht. Dieser Antrag wurde bisher wegen der laufenden
Abstimmung zwischen Stadt Frankfurt am Main und Land Hessen zum Modellvorhaben
noch nicht beschieden. Zur weiteren Anregung des Ortsbeirats, die
Geschwindigkeit auf den Ortsbezirk berührenden Bundesautobahnen auf 100 km/h zu
beschränken, ist der Magistrat an die zuständige Landesverwaltung
herangetreten. Der Magistrat bedauert, hierzu noch keine Stellungnahme von
Hessen-Mobil erhalten zu haben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952
Antrag vom
28.07.2015, OF
1451/6