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Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf Autobahnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1055 Betreff: Tempo 30 auf der Königsteiner Straße und Tempo 100 auf Autobahnen Zur Anordnung von Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme hat die Stadt Frankfurt am Main ein Modellvorhaben geplant. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Modellvorhabens soll über den künftigen Einsatz der Maßnahme in Frankfurt am Main entschieden werden. Die Anordnungen verkehrsbeschränkender Maßnahmen für den Lärmschutz bedürfen jedoch der Genehmigung durch das Land Hessen als oberste Straßenverkehrsbehörde. Da das Ministerium die Anordnung bisher nur für einen Straßenabschnitt erteilt hat, konnte das Modellvorhaben noch nicht abgeschlossen werden. Derzeit prüft das Hessische Verkehrsministerium die weiteren vorliegenden Anträge der Stadt Frankfurt am Main. Über weitere Aktivitäten zur Anordnung von Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme kann erst nach Abschluss des Modellvorhabens entschieden werden. Für die Königsteiner Straße zwischen der Anschlussstelle der BAB A66 und dem Burgunderweg wurde bereits vor Antragstellung zum Modellvorhaben ein Antrag auf Genehmigung der Anordnung von Tempo 30 ohne Tageszeitbegrenzung als Lärmschutzmaßnahme beim Regierungspräsidium eingereicht. Dieser Antrag wurde bisher wegen der laufenden Abstimmung zwischen Stadt Frankfurt am Main und Land Hessen zum Modellvorhaben noch nicht beschieden. Zur weiteren Anregung des Ortsbeirats, die Geschwindigkeit auf den Ortsbezirk berührenden Bundesautobahnen auf 100 km/h zu beschränken, ist der Magistrat an die zuständige Landesverwaltung herangetreten. Der Magistrat bedauert, hierzu noch keine Stellungnahme von Hessen-Mobil erhalten zu haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Antrag vom 28.07.2015, OF 1451/6