Lärmschutz auch an der B 40 in Sindlingen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST
1458
Betreff: Lärmschutz auch an
der B 40 in Sindlingen Auf die Anfrage des Magistrats
hat die zuständige Behörde Hessen Mobil mitgeteilt, dass die Lärmbelastung auf
Grundlage der geltenden Kriterien für die Lärmsanierung geprüft wurde.
Nach einer schalltechnischen Berechnung wurde von
Hessen Mobil festgestellt, dass die maßgebenden Sanierungswerte in dem o.g.
Bereich unterschritten werden und keinerlei Verpflichtung zur Verbesserung des
bestehenden Lärmschutzes in diesem Bereich besteht. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass auch die Lärm
mindernde Übergangskonstruktionen der Mainbrücke lediglich bei
Grenzwertüberschreitung der Sanierungswerte ausgetauscht werden müsste. Sollte der Verkehr auf der B 40 jedoch so zunehmen,
dass hierdurch eine Überschreitung der Sanierungswerte entstehen würde, müssten
durch Hessen Mobil Maßnahmen ergriffen werden, um den vorhandenen Lärmschutz
entsprechend zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2012, OM 1729
Antrag vom
28.07.2015, OF
1451/6