Lärmschutz auch an der B 40 in Sindlingen
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1458
Betreff: Lärmschutz auch an der B 40 in Sindlingen Auf die Anfrage des Magistrats hat die zuständige Behörde Hessen Mobil mitgeteilt, dass die Lärmbelastung auf Grundlage der geltenden Kriterien für die Lärmsanierung geprüft wurde. Nach einer schalltechnischen Berechnung wurde von Hessen Mobil festgestellt, dass die maßgebenden Sanierungswerte in dem o.g. Bereich unterschritten werden und keinerlei Verpflichtung zur Verbesserung des bestehenden Lärmschutzes in diesem Bereich besteht. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass auch die Lärm mindernde Übergangskonstruktionen der Mainbrücke lediglich bei Grenzwertüberschreitung der Sanierungswerte ausgetauscht werden müsste. Sollte der Verkehr auf der B 40 jedoch so zunehmen, dass hierdurch eine Überschreitung der Sanierungswerte entstehen würde, müssten durch Hessen Mobil Maßnahmen ergriffen werden, um den vorhandenen Lärmschutz entsprechend zu verbessern.