Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfen
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Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4414 entstanden aus Vorlage: OF 332/4 vom 14.03.2019
Betreff: Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfen Vorgang: M 171/18; Beschl. d. Stv.-V., § 5643/15 und § 5647/15 Der Magistrat wird gebeten, eine Ausweitung der Milieuschutzsatzungen voranzutreiben. Dafür soll der ursprüngliche Geltungsbereich (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5647) mit neuen aktuellen Zahlen zeitnah überprüft werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung von Milieuschutzsatzungen. Jedoch ist der Ortsbeirat über die letztendliche Größe des Geltungsbereiches unzufrieden. Laut den Unterlagen des Magistrats beruhen viele Indikatoren auf Zahlen aus dem Jahr 2013 und sind durch das schnelle Wachstum der Stadt Frankfurt mittlerweile überholt. Deswegen möchte der Ortsbeirat die Überprüfung der Milieuschutzsatzungen vorziehen und nicht, wie laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643, geplant, dass diese erst in fünf Jahren nach Geltung und somit 2024 erneut überprüft werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über die Überprüfung nach fünf Jahren nur für den übrig gebliebenen Geltungsbereich gilt und nicht für das gesamte Überprüfungsgebiet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4