Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM
4414 entstanden aus
Vorlage: OF 332/4 vom
14.03.2019 Betreff: Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher
überprüfen Vorgang: M 171/18; Beschl. d. Stv.-V., § 5643/15 und § 5647/15
Der Magistrat wird gebeten, eine
Ausweitung der Milieuschutzsatzungen voranzutreiben. Dafür soll der
ursprüngliche Geltungsbereich (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 26.02.2015, § 5647) mit neuen aktuellen Zahlen zeitnah überprüft
werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung von
Milieuschutzsatzungen. Jedoch ist der Ortsbeirat über die letztendliche Größe
des Geltungsbereiches unzufrieden. Laut den Unterlagen des Magistrats beruhen
viele Indikatoren auf Zahlen aus dem Jahr 2013 und sind durch das schnelle
Wachstum der Stadt Frankfurt mittlerweile überholt. Deswegen möchte der
Ortsbeirat die Überprüfung der Milieuschutzsatzungen vorziehen und nicht, wie
laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643, geplant,
dass diese erst in fünf Jahren nach Geltung und somit 2024 erneut überprüft
werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über die
Überprüfung nach fünf Jahren nur für den übrig gebliebenen Geltungsbereich gilt
und nicht für das gesamte Überprüfungsgebiet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 171
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1363