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Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat 4 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das neue Baulandmobilisierunggesetz in irgendeiner Form für die Ende 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Gebiet Waldschmidtstr. 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Str. 2 - 8 greift. Welche Möglichkeiten für den Schutz der MieterInnen ergeben sich durch dieses neue Gesetz im vorliegenden Fall?

Begründung

Ein Antrag im November 2020 (OF 522/4 vom 08.11.2020) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Milieuschutzsatzung in diesem Gebiet brachte keinen Erfolg; die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier sehr begrenzt. Die Mieter fürchten neben steigenden Mieten auch eine Gentrifizierung durch Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen und späterer Kündigung. Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich zu erfahren, ob und wenn ja welche Schutzmöglichkeiten nun durch das neue Gesetz dort greifen können.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

3
3. Sitzung OBR 4
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Ablehnung:
FDP
Annahme:
GRÜNE SPD CDU LINKE. BFF

Verknüpfte Vorlagen