Aufstellung der neuen Containeranlage an der Wöhlerschule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM
4001 entstanden aus
Vorlage: OF 896/9 vom
05.03.2015 Betreff: Aufstellung der neuen Containeranlage an der
Wöhlerschule Vorgang: EA 225/13 OBR 9; ST 1661/13; ST 327/14;
M 31/15 Bei einem am 27.02.2015 durchgeführten Besuch der
Wöhlerschule durch Herrn Oberbürgermeister Feldmann, im Beisein von Mitgliedern
des Ortsbeirats 9, wurde auch die vorhandene, völlig unzulängliche
Containeranlage besichtigt, die seit Jahren Gegenstand von Beschwerden sowie
Anträgen des Ortsbeirats 9 ist. Nach Angaben der anwesenden Mitglieder des
Schulelternbeirats ist die Aufstellung der dringend erforderlichen neuen
Container auf dem Schulgelände für das Frühjahr 2015 zugesagt worden. Der beim
Ortstermin anwesende Vertreter des Stadtschulamtes bestätigte, dass die
Aufstellung neuer Container vorgesehen sei. Die dafür auf dem Schulgelände
vorgesehene Örtlichkeit liege jedoch im Landschaftsschutzgebiet. Für die
Erteilung der für die Aufstellung der Container notwendigen
landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sei aber das Regierungspräsidium
Darmstadt zuständig. Sinngemäß erklärte der Vertreter des Stadtschulamtes
weiter, das Regierungspräsidium führe nur einmal jährlich Gespräche über die im
Stadtgebiet beantragten oder erwünschten Ausnahmegenehmigungen von der
Landschaftsschutzverordnung mit Vertretern der Stadt Frankfurt. Wegen der für
den 21.06.2015 vorgesehenen Abstimmung über das Bürgerbegehren zum Erhalt der
Galopprennbahn (vergleiche Vorlage M 31) und die damit verbundenen
Entscheidungsoptionen bezüglich Ausnahmen von der Landschaftsschutzverordnung
würden derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt keine Gespräche über die
Erteilung von landschaftsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen geführt
beziehungsweise Gesprächstermine angesetzt. Darüber zeigten sich sowohl die
Vertreter der Wöhlerschule, des Schulelternbeirats als auch der
Oberbürgermeister verwundert. 1. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten,
a) ob die im Rahmen des oben beschriebenen
Ortstermins gemachten Angaben des Stadtschulamtes zutreffen; b) weshalb der Gesprächstermin
erforderlich ist beziehungsweise wie und wann die Auskunft des
Regierungspräsidiums erteilt wurde, dass nur ein Gespräch pro Jahr für alle im
Stadtgebiet Frankfurt am Main anstehenden Ausnahmegenehmigungen mit der Stadt
geführt würde und nunmehr erst der Ausgang des oben
genannten Bürgerbegehrens abgewartet werden müsse; c) welche Schritte im Einzelnen bisher - und
insbesondere seit dem 27.02.2015 - von der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet
wurden, um dem räumlichen Engpass der Wöhlerschule im Dornbusch abzuhelfen.
2. Der Magistrat wird aufgefordert,
schnellstmöglich die notwendigen Genehmigungen für die Aufstellung der neuen
Containeranlage auf dem Gelände der Wöhlerschule zu erwirken beziehungsweise zu
erteilen und eine Aufstellung der neuen Container bis spätestens zu Beginn des
neuen Schuljahres im September 2015 sicherzustellen beziehungsweise
vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
26.09.2013, EA 225
Stellungnahme
des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1661
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2014, ST 327
Vortrag des
Magistrats vom 06.02.2015, M 31
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2015, ST 1010
Aktenzeichen: 40 33