Luxuriöse Passivbauweise für Schulneubauten - Veraltete Pavillonanlagen für die Wöhlerschule
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 29.07.2013, B 379 Betreff: Luxuriöse Passivbauweise für
Schulneubauten - Veraltete Pavillonanlagen für die Wöhlerschule
Vorgang: A 357/13 FDP
Zu 1: Dem Magistrat ist bekannt, dass einige der derzeit im
Schulbereich eingesetzten Pavillonanlagen nicht den aktuellen energetischen
Anforderungen entsprechen. In der Regel waren diese Anlagen für eine
kurzfristige Nutzung zur Überbrückung von räumlichen Engpässen vorgesehen.
Wegen der anhaltend hohen Anmeldezahlen insbesondere an den Gymnasien hat sich
jedoch gezeigt, dass in einzelnen Fällen eine längerfristige Nutzung der
Anlagen notwendig ist. Zu 2: Um die allgemein steigenden Schülerzahlen in den
Frankfurter Gymnasien zu entzerren wurden bereits diverse Maßnahmen umgesetzt.
Unter anderem soll der geplante Neubau der Ziehenschule für eine künftige
Sechszügigkeit ausgelegt werden. Eine Erweiterung am Standort der Wöhlerschule
ist nicht geplant. Durch den Denkmalschutz und den dadurch fehlenden
Umbaumöglichkeiten im Bestand ist das Gelände der Schule an seine nutzbare
Grenze angelangt. Die Wöhlerschule kann auch in Zukunft lediglich 5-zügig
geführt werden.
Zu 3: Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat das Thema
aufgegriffen und das Stadtschulamt beauftragt, ein Konzept mit dem Ziel zu
entwickeln, alle Anlagen mit niedrigem energetischen Standard auszutauschen.
Sie sollen durch Anlagen ersetzt werden, die mindestens dem Wert Enev-30 (d.h.
30 Prozent besser als die aktuelle Energieeinsparverordnung) entsprechen. In
einem ersten Schritt wurden alle Pavillonanlagen an Schulen erfasst und im
Hinblick auf ihren energetischen Standard untersucht. Beim Austausch der
Anlagen werden alle auf dem Markt verfügbaren Systeme - auch die erwähnte
Holzständer-Modulbauweise - in Betracht gezogen. Zu 4: Es fallen 2000 € Mietkosten für die 5
bereitgestellten Container im Monat an. Außer den benötigten Energiekosten für
Strom und Heizung entstehen keine weiteren Kosten. Zu 5: Die Pavillonanlage - 4 Klassen in 2009 und 1
Zusatzraum in 2010 - wurde als Sofortmaßnahme aufgrund der
erhöhten Zahl von Oberstufenschülern durch die Doppeljahrgänge G8 und G 9 auf
der grünen Wiese als Interimslösung erstellt. Der Standort der Anlage liegt im
Bereich Öffentliches Grün und gehört nicht zum Schulgelände. Es handelt sich
hier um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone 2 und die Errichtung der Anlage
ist von der unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt mit einem
befristeten Gestattungsvertrag genehmigt worden. Ein größerer Eingriff in den Boden mit Kanal und
Trinkwasser-Anschluss war und ist für diese zeitlich befristete Lösung hier
nicht vertretbar.
Zu 6: Um mit der Umsetzung des Austauschs zu beginnen
wurden ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich 500.000
beantragt. Die Beschlussfassung des Haushalts 2014 steht allerdings noch
aus. Zu 7: Die letzte Gesamtfortschreibung des
Schulentwicklungsplanes A für die allgemeinbildenden Schulen ist am 01.03.2007
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Ihr folgten
Teilfortschreibungen für den Bereich Riedberg (2009 - Gymnasium und zweite
Grundschule), zur Kapazitätsanpassung der Hauptschulangebote (2010), zur
Entwicklung im Frankfurter Westen (2010 - Gründung der IGS West) und zur
IGS-Umwandlung der Peter-Petersen-Schule (2012). Aktuell ist eine
Teilfortschreibung zur Eigenständigkeit der Valentin-Senger-Schule, die derzeit
noch als Außenstelle der Comeniusschule geführt wird, im parlamentarischen
Beschlussverfahren. Die
nächste Gesamtfortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird derzeit
vorbereitet. Darin wird auf die weiter steigenden Schülerzahlen in Frankfurt
und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung im Primar- und weiterführenden Bereich,
insbesondere die unverändert hohe Nachfrage nach Gymnasialplätzen, einzugehen
sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
06.05.2013, A 357
Antrag vom
11.09.2013, OF
667/9
Antrag vom 11.09.2013, OF 683/9
Etatanregung vom
26.09.2013, EA 225
Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 836
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 9
Versandpaket: 31.07.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9
am 29.08.2013, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 379 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE., FDP
und fraktionslos (= Kenntnis) 23. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 30.09.2013, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3694, 23. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 40 2