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Luxuriöse Passivbauweise für Schulneubauten - Veraltete Pavillonanlagen für die Wöhlerschule

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 379 Betreff: Luxuriöse Passivbauweise für Schulneubauten - Veraltete Pavillonanlagen für die Wöhlerschule Vorgang: A 357/13 FDP Zu 1: Dem Magistrat ist bekannt, dass einige der derzeit im Schulbereich eingesetzten Pavillonanlagen nicht den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen. In der Regel waren diese Anlagen für eine kurzfristige Nutzung zur Überbrückung von räumlichen Engpässen vorgesehen. Wegen der anhaltend hohen Anmeldezahlen insbesondere an den Gymnasien hat sich jedoch gezeigt, dass in einzelnen Fällen eine längerfristige Nutzung der Anlagen notwendig ist. Zu 2: Um die allgemein steigenden Schülerzahlen in den Frankfurter Gymnasien zu entzerren wurden bereits diverse Maßnahmen umgesetzt. Unter anderem soll der geplante Neubau der Ziehenschule für eine künftige Sechszügigkeit ausgelegt werden. Eine Erweiterung am Standort der Wöhlerschule ist nicht geplant. Durch den Denkmalschutz und den dadurch fehlenden Umbaumöglichkeiten im Bestand ist das Gelände der Schule an seine nutzbare Grenze angelangt. Die Wöhlerschule kann auch in Zukunft lediglich 5-zügig geführt werden. Zu 3: Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat das Thema aufgegriffen und das Stadtschulamt beauftragt, ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, alle Anlagen mit niedrigem energetischen Standard auszutauschen. Sie sollen durch Anlagen ersetzt werden, die mindestens dem Wert Enev-30 (d.h. 30 Prozent besser als die aktuelle Energieeinsparverordnung) entsprechen. In einem ersten Schritt wurden alle Pavillonanlagen an Schulen erfasst und im Hinblick auf ihren energetischen Standard untersucht. Beim Austausch der Anlagen werden alle auf dem Markt verfügbaren Systeme - auch die erwähnte Holzständer-Modulbauweise - in Betracht gezogen. Zu 4: Es fallen 2000 € Mietkosten für die 5 bereitgestellten Container im Monat an. Außer den benötigten Energiekosten für Strom und Heizung entstehen keine weiteren Kosten. Zu 5: Die Pavillonanlage - 4 Klassen in 2009 und 1 Zusatzraum in 2010 - wurde als Sofortmaßnahme aufgrund der erhöhten Zahl von Oberstufenschülern durch die Doppeljahrgänge G8 und G 9 auf der grünen Wiese als Interimslösung erstellt. Der Standort der Anlage liegt im Bereich Öffentliches Grün und gehört nicht zum Schulgelände. Es handelt sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone 2 und die Errichtung der Anlage ist von der unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt mit einem befristeten Gestattungsvertrag genehmigt worden. Ein größerer Eingriff in den Boden mit Kanal und Trinkwasser-Anschluss war und ist für diese zeitlich befristete Lösung hier nicht vertretbar. Zu 6: Um mit der Umsetzung des Austauschs zu beginnen wurden ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich 500.000 beantragt. Die Beschlussfassung des Haushalts 2014 steht allerdings noch aus. Zu 7: Die letzte Gesamtfortschreibung des Schulentwicklungsplanes A für die allgemeinbildenden Schulen ist am 01.03.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Ihr folgten Teilfortschreibungen für den Bereich Riedberg (2009 - Gymnasium und zweite Grundschule), zur Kapazitätsanpassung der Hauptschulangebote (2010), zur Entwicklung im Frankfurter Westen (2010 - Gründung der IGS West) und zur IGS-Umwandlung der Peter-Petersen-Schule (2012). Aktuell ist eine Teilfortschreibung zur Eigenständigkeit der Valentin-Senger-Schule, die derzeit noch als Außenstelle der Comeniusschule geführt wird, im parlamentarischen Beschlussverfahren. Die nächste Gesamtfortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird derzeit vorbereitet. Darin wird auf die weiter steigenden Schülerzahlen in Frankfurt und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung im Primar- und weiterführenden Bereich, insbesondere die unverändert hohe Nachfrage nach Gymnasialplätzen, einzugehen sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.05.2013, A 357 Antrag vom 11.09.2013, OF 667/9 Antrag vom 11.09.2013, OF 683/9 Etatanregung vom 26.09.2013, EA 225 Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 836 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 31.07.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 379 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos (= Kenntnis) 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 30.09.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3694, 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 40 2

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