Bürgerbegehren
Vorlagentyp: NR RÖMER
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:
- Der Vorlage M 31 wird zugestimmt;
- In der der M 31 beigefügte Bekanntmachung (Anl.) wird die Überschrift unter 3 b) wie folgt geändert: "Der Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung: ....". Begründung: Der Magistrat legt mit der Vorlage M 31 eine Bekanntmachung zur Erläuterung vor. Unter 3 a) wird dabei die Begründung des Bürgerbegehrens dargelegt. Unter 3 b) führt der Magistrat die aktuelle Beschlusslage aus. Letzterer Absatz ist wie folgt übertitelt: "Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung". Diese Überschrift kann beim Leser den Eindruck erwecken, dass die Stadtverordnetenversammlung - d.h. sämtliche Stadtverordnete - die in der Bekanntmachung angeführte Auffassung vertreten. Dies ist jedoch unzutreffend. Wie die entsprechenden Protokolle ausweisen, wurde der Vorlage M 147 (im Rahmen der Vorlage NR 1041) sich von CDU, GRÜNE und einem FDP-Stadtverordneten zugestimmt, die SPD, LINKE. und ELF-Piraten stimmten der Vorlage M 147 mit weiteren Massgaben zu. 3 FDP-Stadtverordnete, die FREIEN WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL votierten mit Ablehnung. Somit vertritt die Stadtverordnetenversammlung in der Frage, die Gegenstand des Bürgerentscheids ist, keine einheitliche Auffassung. Die vom Magistrat gewählte Formulierung ("Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung") ist daher insoweit irreführend. Sie soll daher wie vorgeschlagen abgeändert, um die tatsächliche Beschlusslage zu verdeutlichen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.02.2015, NR 1137 Betreff: Bürgerbegehren
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschliessen:
1. Der Vorlage M 31 wird
zugestimmt; 2. In der der M
31 beigefügte Bekanntmachung (Anl.) wird die Überschrift unter 3 b) wie folgt
geändert: "Der Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung
vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung: ....". Begründung: Der Magistrat legt mit der Vorlage M 31 eine
Bekanntmachung zur Erläuterung vor. Unter 3 a) wird dabei die Begründung des
Bürgerbegehrens dargelegt. Unter 3 b) führt der Magistrat die aktuelle
Beschlusslage aus. Letzterer Absatz ist wie folgt übertitelt: "Der Magistrat
und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende
Auffassung". Diese Überschrift kann beim Leser den Eindruck erwecken, dass die
Stadtverordnetenversammlung - d.h. sämtliche Stadtverordnete - die in der
Bekanntmachung angeführte Auffassung vertreten. Dies ist jedoch unzutreffend.
Wie die entsprechenden Protokolle
ausweisen, wurde der Vorlage M 147 (im Rahmen der Vorlage NR 1041) sich von
CDU, GRÜNE und einem FDP-Stadtverordneten zugestimmt, die SPD, LINKE. und
ELF-Piraten stimmten der Vorlage M 147 mit weiteren Massgaben zu. 3
FDP-Stadtverordnete, die FREIEN WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL votierten mit
Ablehnung. Somit vertritt die Stadtverordnetenversammlung in der Frage, die
Gegenstand des Bürgerentscheids ist, keine einheitliche Auffassung. Die vom
Magistrat gewählte Formulierung ("Der Magistrat und die
Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung")
ist daher insoweit irreführend. Sie soll daher wie vorgeschlagen abgeändert, um
die tatsächliche Beschlusslage zu verdeutlichen. Antragsteller:
RÖMER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Bernhard
E. Ochs
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Dr. Erhard
Römer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.02.2015, M 31 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 18.02.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.02.2015, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme
im Rahmen NR 1137)
zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FREIE WÄHLER (M 31 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3.
Ablehnung, NR 1137 = Annahme) RÖMER und ÖkoLinX-ARL (M 31 = Annahme im
Rahmen NR 1137, NR 1137 = Annahme) Piraten (M 31 und NR 1137 =
Annahme) 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO II, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE
WÄHLER gegen LINKE. und FDP und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1137)
Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP und RÖMER (= Annahme im
Rahmen NR 1137) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme) 39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 48
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1137 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE
WÄHLER und Piraten gegen LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im
Rahmen NR 1137) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP,
RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 1137) sowie FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 5672, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 52 2