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Bürgerbegehren

Vorlagentyp: NR RÖMER

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

  1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt;
  2. In der der M 31 beigefügte Bekanntmachung (Anl.) wird die Überschrift unter 3 b) wie folgt geändert: "Der Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung: ....". Begründung: Der Magistrat legt mit der Vorlage M 31 eine Bekanntmachung zur Erläuterung vor. Unter 3 a) wird dabei die Begründung des Bürgerbegehrens dargelegt. Unter 3 b) führt der Magistrat die aktuelle Beschlusslage aus. Letzterer Absatz ist wie folgt übertitelt: "Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung". Diese Überschrift kann beim Leser den Eindruck erwecken, dass die Stadtverordnetenversammlung - d.h. sämtliche Stadtverordnete - die in der Bekanntmachung angeführte Auffassung vertreten. Dies ist jedoch unzutreffend. Wie die entsprechenden Protokolle ausweisen, wurde der Vorlage M 147 (im Rahmen der Vorlage NR 1041) sich von CDU, GRÜNE und einem FDP-Stadtverordneten zugestimmt, die SPD, LINKE. und ELF-Piraten stimmten der Vorlage M 147 mit weiteren Massgaben zu. 3 FDP-Stadtverordnete, die FREIEN WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL votierten mit Ablehnung. Somit vertritt die Stadtverordnetenversammlung in der Frage, die Gegenstand des Bürgerentscheids ist, keine einheitliche Auffassung. Die vom Magistrat gewählte Formulierung ("Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung") ist daher insoweit irreführend. Sie soll daher wie vorgeschlagen abgeändert, um die tatsächliche Beschlusslage zu verdeutlichen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2015, NR 1137 Betreff: Bürgerbegehren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt; 2. In der der M 31 beigefügte Bekanntmachung (Anl.) wird die Überschrift unter 3 b) wie folgt geändert: "Der Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung: ....". Begründung: Der Magistrat legt mit der Vorlage M 31 eine Bekanntmachung zur Erläuterung vor. Unter 3 a) wird dabei die Begründung des Bürgerbegehrens dargelegt. Unter 3 b) führt der Magistrat die aktuelle Beschlusslage aus. Letzterer Absatz ist wie folgt übertitelt: "Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung". Diese Überschrift kann beim Leser den Eindruck erwecken, dass die Stadtverordnetenversammlung - d.h. sämtliche Stadtverordnete - die in der Bekanntmachung angeführte Auffassung vertreten. Dies ist jedoch unzutreffend. Wie die entsprechenden Protokolle ausweisen, wurde der Vorlage M 147 (im Rahmen der Vorlage NR 1041) sich von CDU, GRÜNE und einem FDP-Stadtverordneten zugestimmt, die SPD, LINKE. und ELF-Piraten stimmten der Vorlage M 147 mit weiteren Massgaben zu. 3 FDP-Stadtverordnete, die FREIEN WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL votierten mit Ablehnung. Somit vertritt die Stadtverordnetenversammlung in der Frage, die Gegenstand des Bürgerentscheids ist, keine einheitliche Auffassung. Die vom Magistrat gewählte Formulierung ("Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung") ist daher insoweit irreführend. Sie soll daher wie vorgeschlagen abgeändert, um die tatsächliche Beschlusslage zu verdeutlichen. Antragsteller: RÖMER Antragstellende Person(en): Stadtv. Bernhard E. Ochs Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Dr. Erhard Römer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.02.2015, M 31 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.02.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.02.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1137) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 31 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung, NR 1137 = Annahme) RÖMER und ÖkoLinX-ARL (M 31 = Annahme im Rahmen NR 1137, NR 1137 = Annahme) Piraten (M 31 und NR 1137 = Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO II, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FDP und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1137) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1137) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 1137) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 1137) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5672, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 52 2