Aufstellung der neuen Containeranlage an der Wöhlerschule
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Containeranlage an der Wöhlerschule Vorgang: ST 327/14; ST 1661/13; EA 225/13 OBR 9 Bei einem am 27.02.2015 durchgeführten Besuch der Wöhlerschule durch Herrn Oberbürgermeisters Feldmann im Beisein von Mitgliedern des Ortsbeirats 9 wurde auch die vorhandene völlig unzulängliche Containeranlage besichtigt, die seit Jahren Gegenstand von Beschwerden sowie Anträgen des Ortsbeirats 9 ist. Nach Angaben der anwesenden Mitglieder des Schulelternbeirats ist die Aufstellung der dringend erforderlichen neuen Container auf dem Schulgelände für das Frühjahr 2015 zugesagt worden. Der im Termin anwesende Vertreter des Stadtschulamtes bestätigte, dass die Aufstellung neuer Container vorgesehen sei. Die dafür auf dem Schulgelände vorgesehene Örtlichkeit liege jedoch im Landschaftsschutzgebiet. Für die Erteilung der für die Aufstellung der Container notwendigen landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sei aber das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Sinngemäß erklärte der Vertreter des Stadtschulamtes weiter, das Regierungspräsidium führe nur einmal jährlich Gespräche über die im Stadtgebiet beantragten oder erwünschten Ausnahmegenehmigungen von der Landschaftsschutzverordnung mit Vertretern der Stadt Frankfurt. Wegen der für den 21. Juni 2015 vorgesehenen Abstimmung über das Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn (vgl. M 31/2015) und die damit verbundenen Entscheidungsoptionen bzgl. Ausnahmen von der Landschaftsschutzverordnung würden derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt keine Gespräche über die Erteilung von landschaftsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen geführt bzw. Gesprächstermine angesetzt. Darüber zeigten sich sowohl die Vertreter der Wöhlerschule und des Schulelternbeirats, als auch der Oberbürgermeister verwundert. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten,
ob die im Rahmen des oben beschriebenen Ortstermins gemachten Angaben des Stadtschulamtes zutreffen; 2. wann die besagte Genehmigung der Aufstellung der Container beim Regierungspräsidium beantragt wurde; 3. weshalb der Gesprächstermin erforderlich ist und wie und wann die Auskunft des Regierungspräsidiums erteilt wurde, dass nur ein Gespräch pro Jahr für alle im Stadtgebiet Frankfurt am Main anstehenden Ausnahmegenehmigungen mit der Stadt geführt würden, und nunmehr erst der Ausgang des o.g. Bürgerbegehrens abgewartet werden müsse; 4. falls tatsächlich das Regierungspräsidium Darmstadt eine derartige Verknüpfung herstellt, nachdrücklich schriftlich dort eine vorzeitige gesonderte Entscheidung für die Aufstellung der Container auf dem Gelände der Wöhlerschule wegen der besonderen Dringlichkeit - auch die Schulleitung muss für das neue Schuljahr planen können - zu fordern und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. 5. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Schritte im Einzelnen bisher von der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet wurden, um dem räumlichen Engpass der Wöhlerschule im Dornbusch abzuhelfen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2015, OF 896/9
Betreff: Aufstellung der neuen
Containeranlage an der Wöhlerschule Vorgang: ST 327/14; ST 1661/13; EA 225/13 OBR 9 Bei einem am 27.02.2015 durchgeführten Besuch der
Wöhlerschule durch Herrn Oberbürgermeisters Feldmann im Beisein von
Mitgliedern des Ortsbeirats 9 wurde auch die vorhandene völlig unzulängliche
Containeranlage besichtigt, die seit Jahren Gegenstand von Beschwerden
sowie Anträgen des Ortsbeirats 9 ist. Nach Angaben der anwesenden
Mitglieder des Schulelternbeirats ist die Aufstellung der dringend
erforderlichen neuen Container auf dem Schulgelände für das Frühjahr 2015
zugesagt worden. Der im Termin anwesende Vertreter des Stadtschulamtes
bestätigte, dass die Aufstellung neuer Container vorgesehen sei. Die dafür auf
dem Schulgelände vorgesehene Örtlichkeit liege jedoch im
Landschaftsschutzgebiet. Für die Erteilung der für die Aufstellung der
Container notwendigen landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sei aber das
Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Sinngemäß erklärte der Vertreter des
Stadtschulamtes weiter, das Regierungspräsidium führe nur einmal jährlich
Gespräche über die im Stadtgebiet beantragten oder erwünschten
Ausnahmegenehmigungen von der Landschaftsschutzverordnung mit Vertretern der
Stadt Frankfurt. Wegen der für den 21. Juni 2015 vorgesehenen Abstimmung über
das Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn (vgl. M 31/2015) und die
damit verbundenen Entscheidungsoptionen bzgl. Ausnahmen von der
Landschaftsschutzverordnung würden derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt
keine Gespräche über die Erteilung von landschaftsschutzrechtlichen
Ausnahmegenehmigungen geführt bzw. Gesprächstermine angesetzt. Darüber zeigten
sich sowohl die Vertreter der Wöhlerschule und des Schulelternbeirats, als auch
der Oberbürgermeister verwundert. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten,
1. ob die im Rahmen des oben beschriebenen
Ortstermins gemachten Angaben des Stadtschulamtes zutreffen; 2. wann die besagte Genehmigung der
Aufstellung der Container beim Regierungspräsidium beantragt wurde; 3. weshalb der
Gesprächstermin erforderlich ist und wie und wann die Auskunft des
Regierungspräsidiums erteilt wurde, dass nur ein Gespräch pro Jahr für alle im
Stadtgebiet Frankfurt am Main anstehenden Ausnahmegenehmigungen mit der Stadt
geführt würden, und nunmehr erst der Ausgang des o.g. Bürgerbegehrens
abgewartet werden müsse; 4.
falls tatsächlich das Regierungspräsidium Darmstadt eine derartige Verknüpfung
herstellt, nachdrücklich schriftlich dort eine vorzeitige gesonderte
Entscheidung für die Aufstellung der Container auf dem Gelände der Wöhlerschule
wegen der besonderen Dringlichkeit - auch die Schulleitung muss für das neue
Schuljahr planen können - zu fordern und dem Ortsbeirat darüber zu berichten.
5. dem Ortsbeirat
mitzuteilen, welche Schritte im Einzelnen bisher von der Stadt Frankfurt
am Main eingeleitet wurden, um dem räumlichen Engpass der Wöhlerschule im
Dornbusch abzuhelfen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.03.2015, OF
899/9 dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
26.09.2013, EA 225
Stellungnahme
des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1661
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2014, ST 327
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9
am 19.03.2015, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 896/9
wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos
erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4001 2015
1.
Die Vorlage OF 896/9 wird in der folgenden geänderten Fassung
beschlossen: "Bei einem am 27.02.2015 durchgeführten Besuch der
Wöhlerschule durch Herrn Oberbürgermeister Feldmann, im Beisein von
Mitgliedern des Ortsbeirats 9, wurde auch die vorhandene, völlig
unzulängliche Containeranlage besichtigt, die seit Jahren Gegenstand von
Beschwerden sowie Anträgen des Ortsbeirats 9 ist. Nach Angaben der anwesenden
Mitglieder des Schulelternbeirats ist die Aufstellung der dringend
erforderlichen neuen Container auf dem Schulgelände für das Frühjahr 2015
zugesagt worden. Der beim Ortstermin anwesende Vertreter des Stadtschulamtes
bestätigte, dass die Aufstellung neuer Container vorgesehen sei. Die dafür
auf dem Schulgelände vorgesehene Örtlichkeit liege jedoch im
Landschaftsschutzgebiet. Für die Erteilung der für die Aufstellung der
Container notwendigen landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sei aber das
Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Sinngemäß erklärte der Vertreter des
Stadtschulamtes weiter, das Regierungspräsidium führe nur einmal jährlich
Gespräche über die im Stadtgebiet beantragten oder erwünschten
Ausnahmegenehmigungen von der Landschaftsschutzverordnung mit Vertretern der
Stadt Frankfurt. Wegen der für den 21.06.2015 vorgesehenen Abstimmung über
das Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn (vergleiche Vorlage M 31)
und die damit verbundenen Entscheidungsoptionen bezüglich Ausnahmen von der
Landschaftsschutzverordnung würden derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt
keine Gespräche über die Erteilung von landschaftsschutzrechtlichen
Ausnahmegenehmigungen geführt beziehungsweise Gesprächstermine angesetzt.
Darüber zeigten sich sowohl die Vertreter der Wöhlerschule, des
Schulelternbeirats als auch der Oberbürgermeister verwundert. 1. Der
Magistrat wird daher um Auskunft gebeten, a) ob die im Rahmen des oben
beschriebenen Ortstermins gemachten Angaben des Stadtschulamtes
zutreffen; b) weshalb der Gesprächstermin erforderlich ist
beziehungsweise wie und wann die Auskunft des Regierungspräsidiums erteilt
wurde, dass nur ein Gespräch pro Jahr für alle im Stadtgebiet Frankfurt am
Main anstehenden Ausnahmegenehmigungen mit der Stadt geführt würde, und
nunmehr erst der Ausgang des oben genannten Bürgerbegehrens abgewartet werden
müsse; c) welche Schritte im Einzelnen bisher - und insbesondere seit dem
27.02.2015 - von der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet wurden, um dem
räumlichen Engpass der Wöhlerschule im Dornbusch abzuhelfen. 2. Der
Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Genehmigungen
für die Aufstellung der neuen Containeranlage auf dem Gelände der
Wöhlerschule zu erwirken beziehungsweise zu erteilen und eine Aufstellung der
neuen Container bis spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres im September
2015 sicherzustellen beziehungsweise vorzunehmen.
2.
Die
Vorlage OF 899/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 896/9 für erledigt
erklärt. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme