Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aufstellung der neuen Containeranlage an der Wöhlerschule

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Containeranlage an der Wöhlerschule Vorgang: ST 327/14; ST 1661/13; EA 225/13 OBR 9 Bei einem am 27.02.2015 durchgeführten Besuch der Wöhlerschule durch Herrn Oberbürgermeisters Feldmann im Beisein von Mitgliedern des Ortsbeirats 9 wurde auch die vorhandene völlig unzulängliche Containeranlage besichtigt, die seit Jahren Gegenstand von Beschwerden sowie Anträgen des Ortsbeirats 9 ist. Nach Angaben der anwesenden Mitglieder des Schulelternbeirats ist die Aufstellung der dringend erforderlichen neuen Container auf dem Schulgelände für das Frühjahr 2015 zugesagt worden. Der im Termin anwesende Vertreter des Stadtschulamtes bestätigte, dass die Aufstellung neuer Container vorgesehen sei. Die dafür auf dem Schulgelände vorgesehene Örtlichkeit liege jedoch im Landschaftsschutzgebiet. Für die Erteilung der für die Aufstellung der Container notwendigen landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sei aber das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Sinngemäß erklärte der Vertreter des Stadtschulamtes weiter, das Regierungspräsidium führe nur einmal jährlich Gespräche über die im Stadtgebiet beantragten oder erwünschten Ausnahmegenehmigungen von der Landschaftsschutzverordnung mit Vertretern der Stadt Frankfurt. Wegen der für den 21. Juni 2015 vorgesehenen Abstimmung über das Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn (vgl. M 31/2015) und die damit verbundenen Entscheidungsoptionen bzgl. Ausnahmen von der Landschaftsschutzverordnung würden derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt keine Gespräche über die Erteilung von landschaftsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen geführt bzw. Gesprächstermine angesetzt. Darüber zeigten sich sowohl die Vertreter der Wöhlerschule und des Schulelternbeirats, als auch der Oberbürgermeister verwundert. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten,

  1. ob die im Rahmen des oben beschriebenen Ortstermins gemachten Angaben des Stadtschulamtes zutreffen; 2. wann die besagte Genehmigung der Aufstellung der Container beim Regierungspräsidium beantragt wurde; 3. weshalb der Gesprächstermin erforderlich ist und wie und wann die Auskunft des Regierungspräsidiums erteilt wurde, dass nur ein Gespräch pro Jahr für alle im Stadtgebiet Frankfurt am Main anstehenden Ausnahmegenehmigungen mit der Stadt geführt würden, und nunmehr erst der Ausgang des o.g. Bürgerbegehrens abgewartet werden müsse; 4. falls tatsächlich das Regierungspräsidium Darmstadt eine derartige Verknüpfung herstellt, nachdrücklich schriftlich dort eine vorzeitige gesonderte Entscheidung für die Aufstellung der Container auf dem Gelände der Wöhlerschule wegen der besonderen Dringlichkeit - auch die Schulleitung muss für das neue Schuljahr planen können - zu fordern und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. 5. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Schritte im Einzelnen bisher von der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet wurden, um dem räumlichen Engpass der Wöhlerschule im Dornbusch abzuhelfen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2015, OF 896/9 Betreff: Aufstellung der neuen Containeranlage an der Wöhlerschule Vorgang: ST 327/14; ST 1661/13; EA 225/13 OBR 9 Bei einem am 27.02.2015 durchgeführten Besuch der Wöhlerschule durch Herrn Oberbürgermeisters Feldmann im Beisein von Mitgliedern des Ortsbeirats 9 wurde auch die vorhandene völlig unzulängliche Containeranlage besichtigt, die seit Jahren Gegenstand von Beschwerden sowie Anträgen des Ortsbeirats 9 ist. Nach Angaben der anwesenden Mitglieder des Schulelternbeirats ist die Aufstellung der dringend erforderlichen neuen Container auf dem Schulgelände für das Frühjahr 2015 zugesagt worden. Der im Termin anwesende Vertreter des Stadtschulamtes bestätigte, dass die Aufstellung neuer Container vorgesehen sei. Die dafür auf dem Schulgelände vorgesehene Örtlichkeit liege jedoch im Landschaftsschutzgebiet. Für die Erteilung der für die Aufstellung der Container notwendigen landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sei aber das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Sinngemäß erklärte der Vertreter des Stadtschulamtes weiter, das Regierungspräsidium führe nur einmal jährlich Gespräche über die im Stadtgebiet beantragten oder erwünschten Ausnahmegenehmigungen von der Landschaftsschutzverordnung mit Vertretern der Stadt Frankfurt. Wegen der für den 21. Juni 2015 vorgesehenen Abstimmung über das Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn (vgl. M 31/2015) und die damit verbundenen Entscheidungsoptionen bzgl. Ausnahmen von der Landschaftsschutzverordnung würden derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt keine Gespräche über die Erteilung von landschaftsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen geführt bzw. Gesprächstermine angesetzt. Darüber zeigten sich sowohl die Vertreter der Wöhlerschule und des Schulelternbeirats, als auch der Oberbürgermeister verwundert. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten, 1. ob die im Rahmen des oben beschriebenen Ortstermins gemachten Angaben des Stadtschulamtes zutreffen; 2. wann die besagte Genehmigung der Aufstellung der Container beim Regierungspräsidium beantragt wurde; 3. weshalb der Gesprächstermin erforderlich ist und wie und wann die Auskunft des Regierungspräsidiums erteilt wurde, dass nur ein Gespräch pro Jahr für alle im Stadtgebiet Frankfurt am Main anstehenden Ausnahmegenehmigungen mit der Stadt geführt würden, und nunmehr erst der Ausgang des o.g. Bürgerbegehrens abgewartet werden müsse; 4. falls tatsächlich das Regierungspräsidium Darmstadt eine derartige Verknüpfung herstellt, nachdrücklich schriftlich dort eine vorzeitige gesonderte Entscheidung für die Aufstellung der Container auf dem Gelände der Wöhlerschule wegen der besonderen Dringlichkeit - auch die Schulleitung muss für das neue Schuljahr planen können - zu fordern und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. 5. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Schritte im Einzelnen bisher von der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet wurden, um dem räumlichen Engpass der Wöhlerschule im Dornbusch abzuhelfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.03.2015, OF 899/9 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 26.09.2013, EA 225 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1661 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 327 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 19.03.2015, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 896/9 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4001 2015 1. Die Vorlage OF 896/9 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bei einem am 27.02.2015 durchgeführten Besuch der Wöhlerschule durch Herrn Oberbürgermeister Feldmann, im Beisein von Mitgliedern des Ortsbeirats 9, wurde auch die vorhandene, völlig unzulängliche Containeranlage besichtigt, die seit Jahren Gegenstand von Beschwerden sowie Anträgen des Ortsbeirats 9 ist. Nach Angaben der anwesenden Mitglieder des Schulelternbeirats ist die Aufstellung der dringend erforderlichen neuen Container auf dem Schulgelände für das Frühjahr 2015 zugesagt worden. Der beim Ortstermin anwesende Vertreter des Stadtschulamtes bestätigte, dass die Aufstellung neuer Container vorgesehen sei. Die dafür auf dem Schulgelände vorgesehene Örtlichkeit liege jedoch im Landschaftsschutzgebiet. Für die Erteilung der für die Aufstellung der Container notwendigen landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sei aber das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Sinngemäß erklärte der Vertreter des Stadtschulamtes weiter, das Regierungspräsidium führe nur einmal jährlich Gespräche über die im Stadtgebiet beantragten oder erwünschten Ausnahmegenehmigungen von der Landschaftsschutzverordnung mit Vertretern der Stadt Frankfurt. Wegen der für den 21.06.2015 vorgesehenen Abstimmung über das Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn (vergleiche Vorlage M 31) und die damit verbundenen Entscheidungsoptionen bezüglich Ausnahmen von der Landschaftsschutzverordnung würden derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt keine Gespräche über die Erteilung von landschaftsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen geführt beziehungsweise Gesprächstermine angesetzt. Darüber zeigten sich sowohl die Vertreter der Wöhlerschule, des Schulelternbeirats als auch der Oberbürgermeister verwundert. 1. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten, a) ob die im Rahmen des oben beschriebenen Ortstermins gemachten Angaben des Stadtschulamtes zutreffen; b) weshalb der Gesprächstermin erforderlich ist beziehungsweise wie und wann die Auskunft des Regierungspräsidiums erteilt wurde, dass nur ein Gespräch pro Jahr für alle im Stadtgebiet Frankfurt am Main anstehenden Ausnahmegenehmigungen mit der Stadt geführt würde, und nunmehr erst der Ausgang des oben genannten Bürgerbegehrens abgewartet werden müsse; c) welche Schritte im Einzelnen bisher - und insbesondere seit dem 27.02.2015 - von der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet wurden, um dem räumlichen Engpass der Wöhlerschule im Dornbusch abzuhelfen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Genehmigungen für die Aufstellung der neuen Containeranlage auf dem Gelände der Wöhlerschule zu erwirken beziehungsweise zu erteilen und eine Aufstellung der neuen Container bis spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres im September 2015 sicherzustellen beziehungsweise vorzunehmen. 2. Die Vorlage OF 899/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 896/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme