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Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen Zu A1, A3 und A4: Der Umgang mit Lärmquellen aller Art ist ein zentrales Thema der städtebaulichen Planung. In welcher Form Lärmschutzmaßnahmen nach neuesten Erkenntnissen umgesetzt werden, wird in der weiteren Bearbeitung untersucht. Zu A2: Der Gesamtverkehrsplan hat den Bau der Ortsumfahrung Praunheim in zwei Stufen als mögliche Option beschlossen. Die erste Stufe verläuft in Verlängerung der Ziegelei Allee über den Steinbach bis zum Praunheimer Weg. Für den zweiten Bauabschnitt hat eine Verkehrsuntersuchung keine realisierungswürdigen Ergebnisse erbracht, so dass der Magistrat zunächst nur mit einer Vorplanung für den ersten Bauabschnitt der Ortsumfahrung beauftragt wurde. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für den neuen Stadtteil ist zu prüfen, inwieweit die Erkenntnisse der vorliegenden Verkehrsuntersuchung zu Grunde gelegt werden können. Zu A5 Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden Analysen in Hinblick auf das örtliche Klima durchgeführt. Fragen der Erhaltung von Frischluftschneisen, die Wirkung von Taunuswinden und Kaltluftzufuhr werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Zu A6: Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird geprüft, in welcher Form unter Berücksichtigung klimatischer, sozialer und städtebaulicher Belange Umstrukturierungen sinnvoll sind. Zu A7: Eine verkehrsberuhigende Umgestaltung des Ortskerns Praunheim wird ausdrücklich unterstützt. Zu A8: Es wird geprüft, inwiefern der Tennisplatz der TSG und die Kleingartenanlage der KGV Nordweststadt erhalten bzw. in die Planung integriert werden kann. Zu A9 und A10: Die ÖPNV-Erschließung des neuen Stadtteils und insbesondere die Anbindung an das Schienennetz sind zu untersuchen und in Abhängigkeit von den Planungen und den zu erwartenden Potentialen entsprechend weiterzuentwickeln. Zu A11: Das Ziel einer besseren Anbindung des Bereichs Sossenheim / Rödelheim an das Bundesautobahnnetz ist bereits im Gesamtverkehrsplan verankert. Lösungen sollen im Rahmen der anstehenden Ausbauplanungen mit der Autobahnverwaltung diskutiert werden. In wieweit diese Verkehrsprobleme in Beziehung mit dem neuen Stadtteil stehen oder gelöst werden können, ist noch zu untersuchen. Zu A12: Ziel der Verkehrsplanung für den neuen Stadtteil ist, den nicht vermeidbaren Verkehr auf einem leistungsfähigen Netz zu bündeln. Die Auswirkungen auf das vorhandene Straßennetz werden untersucht und aufgezeigt. Zu A13: Überlegungen zu einer neuen Anschlussstelle an der A5 werden in einer Verkehrsuntersuchung geprüft. Der Magistrat teilt die Einschätzung des Ortsbeirates, dass das Risiko besteht, mit einer zusätzlichen Anschlussstelle zusätzliche Verkehre zur Umfahrung des Nordwestkreuzes auf das städtische Straßennetz zu leiten. Dieser Punkt ist in den Untersuchungen besonders zu beleuchten. Zu B1: Ein Consilium wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 2080) vom 14.12.2017 zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt. Zu B2 und B3: Ziel des Magistrats ist ein Stadtteil, der dem "State of the Art" der nachhaltigen Stadtplanung und des Städtebaus entspricht. Zu B4: Sofern der neue Stadtteil über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme umgesetzt wird, ist die rechtzeitige Bereitstellung der sozialen Infrastruktur Teil der im Baugesetzbuch verankerten zügigen Durchführung der Maßnahme. Zu B5: Die Frage einer Erweiterung des GrünGürtels im Bereich des Untersuchungsgebiets wird geprüft. Zu B6 - B9: Die Anregungen betreffen die städtebauliche und soziale Qualität des Stadtteils. Im Laufe der weiteren Untersuchungen und Planungen sollen diese Themen genauer betrachtet und Wege zur Qualitätssicherung erarbeitet werden. Zu B10: Aus den Vorschriften des Baugesetzbuches ergibt sich zwingend, dass eine einvernehmliche Regelung mit allen Eigentümern, Pächtern und Betroffenen - so auch den Landwirten - Vorrang vor anderen Vorgehensweisen hat. Zu B11: Die enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit den für den Ausbau der A5 beschäftigten Behörden und Betriebe ist für eine erfolgreiche Planung auf jeden Fall erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455