Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST
657
Betreff: Neuer Stadtteil im
Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile
schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen Zu A1, A3 und A4: Der Umgang mit Lärmquellen aller Art ist ein
zentrales Thema der städtebaulichen Planung. In welcher Form
Lärmschutzmaßnahmen nach neuesten Erkenntnissen umgesetzt werden, wird in der
weiteren Bearbeitung untersucht. Zu A2: Der Gesamtverkehrsplan hat den Bau der Ortsumfahrung
Praunheim in zwei Stufen als mögliche Option beschlossen. Die erste Stufe
verläuft in Verlängerung der Ziegelei Allee über den Steinbach bis zum
Praunheimer Weg. Für den zweiten Bauabschnitt hat eine Verkehrsuntersuchung
keine realisierungswürdigen Ergebnisse erbracht, so dass der Magistrat zunächst
nur mit einer Vorplanung für den ersten Bauabschnitt der Ortsumfahrung
beauftragt wurde. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für den neuen
Stadtteil ist zu prüfen, inwieweit die Erkenntnisse der vorliegenden
Verkehrsuntersuchung zu Grunde gelegt werden können. Zu A5 Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden
Analysen in Hinblick auf das örtliche Klima durchgeführt. Fragen der Erhaltung
von Frischluftschneisen, die Wirkung von Taunuswinden und Kaltluftzufuhr werden
bei der weiteren Planung berücksichtigt. Zu A6: Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird
geprüft, in welcher Form unter Berücksichtigung klimatischer, sozialer und
städtebaulicher Belange Umstrukturierungen sinnvoll sind. Zu A7: Eine verkehrsberuhigende Umgestaltung des Ortskerns
Praunheim wird ausdrücklich unterstützt. Zu A8: Es wird geprüft, inwiefern der Tennisplatz der TSG
und die Kleingartenanlage der KGV Nordweststadt erhalten bzw. in die Planung
integriert werden kann. Zu A9 und A10: Die ÖPNV-Erschließung des neuen Stadtteils und
insbesondere die Anbindung an das Schienennetz sind zu untersuchen und in
Abhängigkeit von den Planungen und den zu erwartenden Potentialen entsprechend
weiterzuentwickeln. Zu A11: Das Ziel einer besseren Anbindung des Bereichs
Sossenheim / Rödelheim an das Bundesautobahnnetz ist bereits im
Gesamtverkehrsplan verankert. Lösungen sollen im Rahmen der anstehenden
Ausbauplanungen mit der Autobahnverwaltung diskutiert werden. In wieweit diese
Verkehrsprobleme in Beziehung mit dem neuen Stadtteil stehen oder gelöst werden
können, ist noch zu untersuchen. Zu A12: Ziel der Verkehrsplanung für den neuen Stadtteil
ist, den nicht vermeidbaren Verkehr auf einem leistungsfähigen Netz zu bündeln.
Die Auswirkungen auf das vorhandene Straßennetz werden untersucht und
aufgezeigt. Zu A13: Überlegungen zu einer neuen Anschlussstelle an der
A5 werden in einer Verkehrsuntersuchung geprüft. Der Magistrat teilt die
Einschätzung des Ortsbeirates, dass das Risiko besteht, mit einer zusätzlichen
Anschlussstelle zusätzliche Verkehre zur Umfahrung des Nordwestkreuzes auf das
städtische Straßennetz zu leiten. Dieser Punkt ist in den Untersuchungen
besonders zu beleuchten. Zu B1: Ein Consilium wird gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung (§ 2080) vom 14.12.2017 zur Durchführung
vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
durchgeführt.
Zu B2 und B3: Ziel des Magistrats ist ein Stadtteil, der dem
"State of the Art" der nachhaltigen Stadtplanung und des Städtebaus
entspricht. Zu B4: Sofern der neue Stadtteil über eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme umgesetzt wird, ist die rechtzeitige Bereitstellung der
sozialen Infrastruktur Teil der im Baugesetzbuch verankerten zügigen
Durchführung der Maßnahme. Zu B5: Die Frage einer Erweiterung des GrünGürtels im
Bereich des Untersuchungsgebiets wird geprüft. Zu B6 - B9: Die Anregungen betreffen die städtebauliche und
soziale Qualität des Stadtteils. Im Laufe der weiteren Untersuchungen und
Planungen sollen diese Themen genauer betrachtet und Wege zur
Qualitätssicherung erarbeitet werden. Zu B10: Aus den Vorschriften des Baugesetzbuches ergibt sich
zwingend, dass eine einvernehmliche Regelung mit allen Eigentümern, Pächtern
und Betroffenen - so auch den Landwirten - Vorrang vor anderen Vorgehensweisen
hat. Zu B11: Die enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit den
für den Ausbau der A5 beschäftigten Behörden und Betriebe ist für eine
erfolgreiche Planung auf jeden Fall erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455