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Fristablauf für Anregungen und Auskunftsersuchen an das Schuldezernat

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 669

Betreff: Fristablauf für Anregungen und Auskunftsersuchen an das Schuldezernat Die zweite Jahreshälfte 2017 war geprägt durch eine hohe Arbeitsbelastung im Zuständigkeitsbereich des Dezernats XI, da mit der Gründung des Amtes für Bau und Immobilien und der damit einhergehenden Verwaltungsumstrukturierung viel Abstimmungsbedarf und Mehrarbeit entstanden sind. Der Verwaltungsumbau ist nunmehr erfolgreich abgeschlossen und der Magistrat wird zukünftig die Anliegen des Ortsbeirats wieder fristgerecht bearbeiten.