Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise Der Magistrat wird aufgefordert: Den Schutzstreifen für Radfahrer auf der Mainzer Landstraße bis zur Sondershausen Straße fort zu führen. Begründung: Da der Radweg Stadt einwärts an der Sondershausen Straße endet und so viele Radfahrer auf die Straße ausweichen, wäre es für alle Verkehrsteilnehmer ein hoher Sicherheitsgewinn.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2015, OF 697/1
Betreff: Sicherheit für Fahrradfahrer auf der
Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise Der Magistrat wird
aufgefordert:
Den Schutzstreifen für Radfahrer
auf der Mainzer Landstraße bis zur Sondershausen Straße fort zu führen. Begründung: Da der Radweg Stadt einwärts an der Sondershausen
Straße endet und so viele Radfahrer auf die Straße ausweichen, wäre es für alle
Verkehrsteilnehmer ein hoher Sicherheitsgewinn. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1
am 08.12.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4820 2015
Die
Vorlage OF 697/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt
lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Schutzstreifen
für Fahrradfahrer auf dem gesamten Abschnitt der Mainzer Landstraße von der
Galluswarte bis zur Schmidtstraße in beide Richtungen fortzuführen."
Abstimmung:
Einstimmige Annahme