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Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise Der Magistrat wird aufgefordert: Den Schutzstreifen für Radfahrer auf der Mainzer Landstraße bis zur Sondershausen Straße fort zu führen. Begründung: Da der Radweg Stadt einwärts an der Sondershausen Straße endet und so viele Radfahrer auf die Straße ausweichen, wäre es für alle Verkehrsteilnehmer ein hoher Sicherheitsgewinn.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2015, OF 697/1 Betreff: Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise Der Magistrat wird aufgefordert: Den Schutzstreifen für Radfahrer auf der Mainzer Landstraße bis zur Sondershausen Straße fort zu führen. Begründung: Da der Radweg Stadt einwärts an der Sondershausen Straße endet und so viele Radfahrer auf die Straße ausweichen, wäre es für alle Verkehrsteilnehmer ein hoher Sicherheitsgewinn. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 08.12.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4820 2015 Die Vorlage OF 697/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf dem gesamten Abschnitt der Mainzer Landstraße von der Galluswarte bis zur Schmidtstraße in beide Richtungen fortzuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme