Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise
Begründung
Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise Der Magistrat wird aufgefordert: Den Schutzstreifen für Radfahrer auf der Mainzer Landstraße bis zur Sondershausen Straße fort zu führen. Begründung: Da der Radweg Stadt einwärts an der Sondershausen Straße endet und so viele Radfahrer auf die Straße ausweichen, wäre es für alle Verkehrsteilnehmer ein hoher Sicherheitsgewinn.
Inhalt
Antrag vom 21.11.2015, OF 697/1
Betreff: Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise Der Magistrat wird aufgefordert: Den Schutzstreifen für Radfahrer auf der Mainzer Landstraße bis zur Sondershausen Straße fort zu führen. Begründung: Da der Radweg Stadt einwärts an der Sondershausen Straße endet und so viele Radfahrer auf die Straße ausweichen, wäre es für alle Verkehrsteilnehmer ein hoher Sicherheitsgewinn.Beratung im Ortsbeirat: 1