Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST
406
Betreff: Sicherheit für
Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise Selbstverständlich beabsichtigt
der Magistrat, die bestehende Lücke in der Radverkehrsführung im Zuge der
Mainzer Landstraße vollständig zu schließen. Da es sich hier um einen immerhin
drei Kilometer langen Abschnitt zwischen Platz der Republik und Schmidtstraße
handelt, wurde eine Unterteilung in mehrere Realisierungsabschnitte als
zielführend erachtet. Als nächster Schritt ist vorgesehen, eine demnächst
anstehende Fahrbahnerneuerung zwischen Sondershausenstraße und Ackermannstraße
dafür zu nutzen, anschließend einen Radfahr- bzw. Schutzstreifen in diesem
Abschnitt bzw. bis zur Rebstöcker Straße einzurichten. Dabei ist es für die sich daraus ergebende
einstreifige stadteinwärtige Kfz-Verkehrsführung notwendig, auch die nördliche
und westliche Zufahrt an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Schmidtstraße
entsprechend umzumarkieren und möglicherweise auch die Signalsteuerung
anzupassen. Als weiterer Schritt wurde der
Abschnitt zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße für eine Markierungslösung
in beiden Richtungen ins Auge gefasst. Damit wäre, bis auf einen kurzen
Abschnitt an der Galluswarte, dann eine durchgängige Radverkehrsführung entlang
der Mainzer Landstraße hergestellt. Die dann stadtauswärts verbleibende Lücke an der
Galluswarte lässt sich nicht, wie angeregt, mit einer einfachen Ummarkierung
schließen. Ein Angebot für den Radverkehr kann hier nur im Zusammenhang der
Umgestaltung der Platzfläche und der Verkehrsanlagen rund um die Galluswarte
bedarfsgerecht eingerichtet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136
Anregung an den
Magistrat vom 07.03.2017, OM 1302
Anregung an den
Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996