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Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Betreff: Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise Selbstverständlich beabsichtigt der Magistrat, die bestehende Lücke in der Radverkehrsführung im Zuge der Mainzer Landstraße vollständig zu schließen. Da es sich hier um einen immerhin drei Kilometer langen Abschnitt zwischen Platz der Republik und Schmidtstraße handelt, wurde eine Unterteilung in mehrere Realisierungsabschnitte als zielführend erachtet. Als nächster Schritt ist vorgesehen, eine demnächst anstehende Fahrbahnerneuerung zwischen Sondershausenstraße und Ackermannstraße dafür zu nutzen, anschließend einen Radfahr- bzw. Schutzstreifen in diesem Abschnitt bzw. bis zur Rebstöcker Straße einzurichten. Dabei ist es für die sich daraus ergebende einstreifige stadteinwärtige Kfz-Verkehrsführung notwendig, auch die nördliche und westliche Zufahrt an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Schmidtstraße entsprechend umzumarkieren und möglicherweise auch die Signalsteuerung anzupassen. Als weiterer Schritt wurde der Abschnitt zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße für eine Markierungslösung in beiden Richtungen ins Auge gefasst. Damit wäre, bis auf einen kurzen Abschnitt an der Galluswarte, dann eine durchgängige Radverkehrsführung entlang der Mainzer Landstraße hergestellt. Die dann stadtauswärts verbleibende Lücke an der Galluswarte lässt sich nicht, wie angeregt, mit einer einfachen Ummarkierung schließen. Ein Angebot für den Radverkehr kann hier nur im Zusammenhang der Umgestaltung der Platzfläche und der Verkehrsanlagen rund um die Galluswarte bedarfsgerecht eingerichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1302 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996