Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße
Begründung
demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße Vorgang: V 551/17 OBR 1; ST 231/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg entlang der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen der Sodener und Rebstöcker Straße sowie der Rebstöcker und Schloßborner Straße stadtauswärts zu erneuern und dabei die z.T. noch vorhandenen Fahrradwegmarkierungen, v.a. auch im Bereich der Kreuzungen mit der Mainzer Landstraße, zu entfernen. Begründung: Der Gehweg an besagter Stelle ist sehr uneben, was für Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen zum Teil zu Problemen führen kann. Auch sind teilweise noch die Piktogramme des Fahrradweges vorhanden und verschiedenfarbige Steine verlegt, jedoch soll der Fahrradverkehr, wie in ST 231 erwähnt, auf der Straße geführt und in naher Zukunft mit Schutzstreifen sichtbarer abgegrenzt werden. Bei einer Erneuerung des Gehweges können so gleichfarbige Steine genutzt werden, damit für Fußgänger klar ist, dass sie den gesamten Gehweg nutzen können. So kann die notwendige Demarkierung des Fahrradweges vorgenommen und der Gehweg gleichzeitig verschönert und geebnet werden.