Radspur Gutleutstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gutleutstraße im Abschnitt Baseler Platz bis Wurzelsiedlung - analog der Mainzer Landstraße - auf beiden Fahrspuren einen durchgehenden Radstreifen anbringen und die Benutzungspflicht des - wo vorhanden - Radweges auf dem Gehweg aufheben zu lassen. Begründung: Die Gutleutstraße ist breit genug für einen Radstreifen. Die Regelung hat sich in der Mainzer Landstraße bestens bewährt und die Sicherheit von Rad Fahrenden deutlich verbessert. Die Bevölkerung nimmt den Radstreifen mit viel Begeisterung an. An vielen Stellen sind die Gehwege der Gutleutstraße sehr schmal und könnten nach Wegfall des kombinierten Rad- und Gehweges in ganzer Breite den zu Fuß Gehenden zu Gute kommen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2016, OF 145/1
Betreff: Radspur Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der
Gutleutstraße im Abschnitt Baseler Platz bis Wurzelsiedlung - analog der
Mainzer Landstraße - auf beiden Fahrspuren einen durchgehenden Radstreifen
anbringen und die Benutzungspflicht des - wo vorhanden - Radweges auf dem
Gehweg aufheben zu lassen. Begründung: Die Gutleutstraße ist breit genug für einen
Radstreifen. Die Regelung hat sich in der Mainzer Landstraße bestens bewährt
und die Sicherheit von Rad Fahrenden deutlich verbessert. Die Bevölkerung nimmt
den Radstreifen mit viel Begeisterung an. An vielen Stellen sind die Gehwege
der Gutleutstraße sehr schmal und könnten nach Wegfall des kombinierten Rad-
und Gehweges in ganzer Breite den zu Fuß Gehenden zu Gute kommen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1
am 01.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 769 2016
Die
Vorlage OF 145/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen CDU und
FDP (= Ablehnung)