Spürbare Beruhigung des Heiligenstockwegs
Begründung
Heiligenstockwegs Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte darum gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob der Magistrat, bezugnehmend auf seine Stellungnahme vom 22.8.2016 (ST 1089) Möglichkeiten einer entsprechenden Ausnahmeregelung sieht, 2. welche davon abweichenden Möglichkeiten nach Ansicht des Magistrats zur Beruhigung des Heiligenstockwegs gegeben sind, ohne diesen voll zu sperren, 3. welche (weiteren) Erkenntnisse dem Magistrat hinsichtlich der Gründe für die in seiner genannten Stellungnahme genannten rechtlichen Änderungen vorliegen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich von dem der Stellungnahme zugrunde liegenden Antrag hinsichtlich eines zweiten Versuchs der Installation einer Pförtnerampel eine spürbare Beruhigung des Heiligenstockweges erhofft. Der Ortsbeirat bittet daher um entsprechende Alternativen.