Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg
Begründung
den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; V 153/16 OBR 10; ST 1089/16; ST 1644/16; ST 1727/16 Der Magistrat hat mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 5.12.2016 den Beschluss des Ortsbeirates vom 1.12.2015 (OM 4778) zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbietet. Mit der ST 1727 vom 9.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 (OF 116/10) mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1.