Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter Bogen
Begründung
im Frankfurter Bogen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Heiligenstockweg und in der Hofhausstraße ergriffen werden können, nachdem laut ST 1089 nach seiner Auffassung die Einrichtung von Pförtnerampeln rechtlich nicht zulässig ist. Begründung: Die seit Jahren bekannten Probleme mit dem Durchgangsverkehr bestehen in Berkersheim und im Frankfurter Bogen unverändert fort. Die vom Magistrat selbst vorgeschlagene Lösung durch Pförtnerampeln soll nun nicht mehr möglich sein. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind aber unbedingt erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 30.08.2016, OF 117/10
Betreff: Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter Bogen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Heiligenstockweg und in der Hofhausstraße ergriffen werden können, nachdem laut ST 1089 nach seiner Auffassung die Einrichtung von Pförtnerampeln rechtlich nicht zulässig ist. Begründung: Die seit Jahren bekannten Probleme mit dem Durchgangsverkehr bestehen in Berkersheim und im Frankfurter Bogen unverändert fort. Die vom Magistrat selbst vorgeschlagene Lösung durch Pförtnerampeln soll nun nicht mehr möglich sein. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind aber unbedingt erforderlich.