Höchst: Aufzüge im Bahnhof - Videoüberwachung nutzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM
1089 entstanden aus
Vorlage: OF 299/6 vom
17.01.2017 Betreff: Höchst: Aufzüge im Bahnhof -
Videoüberwachung nutzen Vorgang: OM 5016/16 OBR 6; V 1579/16 OBR 6; ST 838/16 Der Magistrat wird gebeten, entweder mit eigenen
Mitteln dem Vandalismus im Höchster Bahnhof mit einer Videoüberwachung
vorzubeugen und so zumindest die Tatverfolgung durch die Aufzeichnungen im
Bahnhof z u verbessern oder eine entsprechende Bitte an
die Deutsche Bahn AG zu richten. Begründung: Die fünf Aufzüge im Höchster Bahnhof werden laut der
Deutschen Bahn AG durch mutwillige Gewalt zerstört. Der Konzernbevollmächtigte
schreibt in einem Brief zu dieser Thematik: "Das in Frankfurt-Höchst erreichte
Ausmaß dieser Art von Gewalteinwirkung ist höher als erwartet." Der Schutz der Aufzüge sowie die Beförderung von
mobilitätseingeschränkten Personen und Personen mit Kinderwagen oder schweren
Gepäckstücken sind daher höher anzusehen als die Nachteile, die mit einer
Videoüberwachung einhergehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5016
Auskunftsersuchen
vom 16.02.2016, V
1579
Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 838
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.05.2017, ST 930
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6
am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 92 13