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Höchst: Aufzüge im Bahnhof - Videoüberwachung nutzen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1089 entstanden aus Vorlage: OF 299/6 vom 17.01.2017 Betreff: Höchst: Aufzüge im Bahnhof - Videoüberwachung nutzen Vorgang: OM 5016/16 OBR 6; V 1579/16 OBR 6; ST 838/16 Der Magistrat wird gebeten, entweder mit eigenen Mitteln dem Vandalismus im Höchster Bahnhof mit einer Videoüberwachung vorzubeugen und so zumindest die Tatverfolgung durch die Aufzeichnungen im Bahnhof z u verbessern oder eine entsprechende Bitte an die Deutsche Bahn AG zu richten. Begründung: Die fünf Aufzüge im Höchster Bahnhof werden laut der Deutschen Bahn AG durch mutwillige Gewalt zerstört. Der Konzernbevollmächtigte schreibt in einem Brief zu dieser Thematik: "Das in Frankfurt-Höchst erreichte Ausmaß dieser Art von Gewalteinwirkung ist höher als erwartet." Der Schutz der Aufzüge sowie die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen und Personen mit Kinderwagen oder schweren Gepäckstücken sind daher höher anzusehen als die Nachteile, die mit einer Videoüberwachung einhergehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5016 Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 838 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 930 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13