Bahnhof Höchst: Sicherheitsmaßnahmen erforderlich?
Begründung
erforderlich? Vorgang: OM 666/06 OBR 6; ST 386/07 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie die Sichehreitslage am Bahnhof Höchst heute eingeschätzt wird und ob besondere Sicherheitsmaßnahmen beim weiteren Umbau des Bahnhofs Höchst (Unterführung, Empfangsgebäude) und des neuen Busbahnhofs für erforderlich gehalten werden. Begründung: Das Thema Sicherheit spielt vor allem bei solchen öffentlichen Einrichtungen eine wichtige Rolle, wo eine große Zahl von Menschen tagtäglich unterwegs ist. Für die vorgesehene Erneuerung im Bahnhof Griesheim hat jetzt der Ortsbeirat - um dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen - beantragt, dass in den Unterführungen dort eine Videoüberwachung installiert werden soll. Bereits vor 10 Jahren hatte der Ortsbeirat eine Anfrage an den Magistrat zum Thema Sicherheit am Bahnhof Höchst gerichtet (OM 666 v. 28.11.2006). Damals hieß es, dass die Bahn (als Eigentümer des Bahnhofs) wie auch die VGF die Einrichtung von z.B. Videoüberwachungen in Höchst nicht vorsehe. Und es wurde auch berichtet, dass es in Höchst keine Vorfälle und Auffälligkeiten in und um den Bahnhof gebe, die dies oder andere besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern würden (ST 386 v. 23.02.2007). Der Ortsbeirat möchte gerne erfahren, ob sich hinsichtlich dieser Einschätzung der Situation zum Thema Sicherheit heute gegenüber 2006 etwas verändert hat und ob ggf. beim weiteren Umbau des Bahnhofs Höchst und des neuen Busbahnhofs deshalb Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich gehalten werden.