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Bahnhof Höchst: Sicherheitsmaßnahmen erforderlich?

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

erforderlich? Vorgang: OM 666/06 OBR 6; ST 386/07 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie die Sichehreitslage am Bahnhof Höchst heute eingeschätzt wird und ob besondere Sicherheitsmaßnahmen beim weiteren Umbau des Bahnhofs Höchst (Unterführung, Empfangsgebäude) und des neuen Busbahnhofs für erforderlich gehalten werden. Begründung: Das Thema Sicherheit spielt vor allem bei solchen öffentlichen Einrichtungen eine wichtige Rolle, wo eine große Zahl von Menschen tagtäglich unterwegs ist. Für die vorgesehene Erneuerung im Bahnhof Griesheim hat jetzt der Ortsbeirat - um dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen - beantragt, dass in den Unterführungen dort eine Videoüberwachung installiert werden soll. Bereits vor 10 Jahren hatte der Ortsbeirat eine Anfrage an den Magistrat zum Thema Sicherheit am Bahnhof Höchst gerichtet (OM 666 v. 28.11.2006). Damals hieß es, dass die Bahn (als Eigentümer des Bahnhofs) wie auch die VGF die Einrichtung von z.B. Videoüberwachungen in Höchst nicht vorsehe. Und es wurde auch berichtet, dass es in Höchst keine Vorfälle und Auffälligkeiten in und um den Bahnhof gebe, die dies oder andere besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern würden (ST 386 v. 23.02.2007). Der Ortsbeirat möchte gerne erfahren, ob sich hinsichtlich dieser Einschätzung der Situation zum Thema Sicherheit heute gegenüber 2006 etwas verändert hat und ob ggf. beim weiteren Umbau des Bahnhofs Höchst und des neuen Busbahnhofs deshalb Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich gehalten werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2016, OF 1595/6 Betreff: Bahnhof Höchst: Sicherheitsmaßnahmen erforderlich? Vorgang: OM 666/06 OBR 6; ST 386/07 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie die Sichehreitslage am Bahnhof Höchst heute eingeschätzt wird und ob besondere Sicherheitsmaßnahmen beim weiteren Umbau des Bahnhofs Höchst (Unterführung, Empfangsgebäude) und des neuen Busbahnhofs für erforderlich gehalten werden. Begründung: Das Thema Sicherheit spielt vor allem bei solchen öffentlichen Einrichtungen eine wichtige Rolle, wo eine große Zahl von Menschen tagtäglich unterwegs ist. Für die vorgesehene Erneuerung im Bahnhof Griesheim hat jetzt der Ortsbeirat - um dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen - beantragt, dass in den Unterführungen dort eine Videoüberwachung installiert werden soll. Bereits vor 10 Jahren hatte der Ortsbeirat eine Anfrage an den Magistrat zum Thema Sicherheit am Bahnhof Höchst gerichtet (OM 666 v. 28.11.2006). Damals hieß es, dass die Bahn (als Eigentümer des Bahnhofs) wie auch die VGF die Einrichtung von z.B. Videoüberwachungen in Höchst nicht vorsehe. Und es wurde auch berichtet, dass es in Höchst keine Vorfälle und Auffälligkeiten in und um den Bahnhof gebe, die dies oder andere besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern würden (ST 386 v. 23.02.2007). Der Ortsbeirat möchte gerne erfahren, ob sich hinsichtlich dieser Einschätzung der Situation zum Thema Sicherheit heute gegenüber 2006 etwas verändert hat und ob ggf. beim weiteren Umbau des Bahnhofs Höchst und des neuen Busbahnhofs deshalb Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich gehalten werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2016, OF 1611/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2006, OM 666 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2007, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 1611/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1579 2016 Anregung an den Magistrat OM 5016 2016 1. Die Vorlage OF 1595/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1611/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1611/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU, GRÜNE, BFF und REP gegen SPD (= Ablehnung) b) SPD, GRÜNE und REP gegen CDU und BFF (= Annahme)