Höchst: Aufzüge im Bahnhof - Videoüberwachung nutzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST
930
Betreff: Höchst: Aufzüge im
Bahnhof - Videoüberwachung nutzen Der Magistrat hat von der
Deutschen Bahn AG folgende Stellungnahme erhalten: Die Deutsche Bahn AG weist darauf hin, dass
bezüglich der Nutzung von Videotechnik im Bahnhofsbereich für die Deutschen
Bahn selbstverständlich die einschlägigen Vorgaben des Gesetzgebers gelten. Die
Einrichtung von Kameras muss dabei immer in enger Abstimmung mit der
Bundespolizei als verantwortlichem Organ für die Sicherheit der
Eisenbahnverkehrsanlagen (Schienennetz und Bahnhöfe) erfolgen. Für den Bahnhof Frankfurt-Höchst ist nach Abstimmung
mit der Bundespolizei die Installierung von Videokameras im Bahnhofsbereich
geplant. Es sollen dabei die Zugänge zum Bahnhofsgebäude und ggf. auch die
Zugänge zu den Bahnsteigen mit Kameras versehen werden. Eine erste Begehung mit
der Bundespolizei zur Abstimmung der Kamerastandorte hat im 1. Quartal
stattgefunden.
Die besagten Kameras werden
ausschließlich die Funktion haben, der Bundespolizei Informationen zur
Aufklärung von Straftaten zu liefern. Die Auswertung der entsprechenden Bilder
der Kameras, obliegt ausschließlich der Bundespolizei. Es erfolgt keine
permanente Überwachung der Kameras. Die Nutzung der Kameras aus bahnbetrieblicher Sicht
ist nicht vorgesehen. Eine Installierung in den Aufzügen ist daher nicht
beabsichtigt. Sollten die Aufzüge durch Vandalismus beschädigt werden, erfolgt
im Nachgang eine Anzeige seitens der Deutschen Bahn bei der Bundespolizei wegen
Sachbeschädigung.
Im Rahmen der Ermittlungen wird
die Bundespolizei dann auch die Bilder der vorhandenen Kameras im Bahnhof
auswerten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1089