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Höchst: Aufzüge im Bahnhof - Videoüberwachung nutzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 930 Betreff: Höchst: Aufzüge im Bahnhof - Videoüberwachung nutzen Der Magistrat hat von der Deutschen Bahn AG folgende Stellungnahme erhalten: Die Deutsche Bahn AG weist darauf hin, dass bezüglich der Nutzung von Videotechnik im Bahnhofsbereich für die Deutschen Bahn selbstverständlich die einschlägigen Vorgaben des Gesetzgebers gelten. Die Einrichtung von Kameras muss dabei immer in enger Abstimmung mit der Bundespolizei als verantwortlichem Organ für die Sicherheit der Eisenbahnverkehrsanlagen (Schienennetz und Bahnhöfe) erfolgen. Für den Bahnhof Frankfurt-Höchst ist nach Abstimmung mit der Bundespolizei die Installierung von Videokameras im Bahnhofsbereich geplant. Es sollen dabei die Zugänge zum Bahnhofsgebäude und ggf. auch die Zugänge zu den Bahnsteigen mit Kameras versehen werden. Eine erste Begehung mit der Bundespolizei zur Abstimmung der Kamerastandorte hat im 1. Quartal stattgefunden. Die besagten Kameras werden ausschließlich die Funktion haben, der Bundespolizei Informationen zur Aufklärung von Straftaten zu liefern. Die Auswertung der entsprechenden Bilder der Kameras, obliegt ausschließlich der Bundespolizei. Es erfolgt keine permanente Überwachung der Kameras. Die Nutzung der Kameras aus bahnbetrieblicher Sicht ist nicht vorgesehen. Eine Installierung in den Aufzügen ist daher nicht beabsichtigt. Sollten die Aufzüge durch Vandalismus beschädigt werden, erfolgt im Nachgang eine Anzeige seitens der Deutschen Bahn bei der Bundespolizei wegen Sachbeschädigung. Im Rahmen der Ermittlungen wird die Bundespolizei dann auch die Bilder der vorhandenen Kameras im Bahnhof auswerten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1089