Höchst: Aufzüge im Bahnhof - Videoüberwachung nutzen
Begründung
Videoüberwachung nutzen Vorgang: OM 5016/16 OBR 6; V 1575/16 OBR 6; ST 838/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entweder durch eigene Mittel oder die Bahn zu bitten, dem Vandalismus im Höchster Bahnhof mit einer Videoüberwachung vorzubeugen oder zumindest die Tatverfolgung durch die Aufzeichnungen im Bahnhof zu verbessern. Begründung: Die 5 Aufzüge im Höchster Bahnhof werden laut der Deutschen Bahn durch mutwillige Gewalt zerstört. Der Konzernbevollmächtigte schreibt in einem Brief zum gleichen Thema: "Das in Frankfurt Höchst erreichte Ausmaß dieser Art von Gewalteinwirkung ist höher als erwartet." Der Schutz der Aufzüge und die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen, sowie Personen mit Kinderwägen oder schweren Gepäckstücken ist daher höher anzusehen, als die Nachteile die mit einer Videoüberwachung einhergeht. Der Höchster Bahnhof, ein Durchgangsbahnhof der Kategorie 3, zählt zu den 300 größten Bahnhöfen in Deutschland (von 5.400 Bahnhöfen Gesamt) und ist der ÖPNV-Knotenpunkt für den Frankfurter Westen. Eine Videoüberwachung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Reisenden. Jedes Bürogebäude, jeder Kassenautomat im Parkhaus ist mittlerweile videoüberwacht. Auch das Stadion, jeder Linienbus oder fast alle großen Straßenkreuzungen. Nur ein öffentlicher Ort mit mehr als 100.000 Fahrgästen jährlich ist hier ein blinder Fleck. Das klingt grotesk und steht in keinem Zusammenhang zum Schutz der Fahrgäste und der Einrichtungen im Höchster Bahnhof. Die Prävention und die Aufklärung von Straftaten, die durch eine Videoüberwachung ermöglicht und erleichtert wird, sollte gerade nach den Problemen in Höchst gefordert werden.