Neubaugebiet Nördlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902
Begründung
Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902 Vorgang: M 15/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Areal der Kleingärten aus der im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 902 zu überplanenden Fläche heraus zu nehmen und den räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans entsprechend zu ändern. Begründung: Selbstverständlich sollten möglichst viele neue Flächen für Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Die Ausweisung von Neubaugebieten sollte dort aber Grenzen haben, wo sie massiv in die Lebensqualität der Menschen eingreift. Kleingärten sind im Allgemeinen über Generationen gewachsen und somit nicht so einfach zu verlagern.
Inhalt
Antrag vom 05.06.2014, OF 788/9
Betreff: Neubaugebiet Nördlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902 Vorgang: M 15/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Areal der Kleingärten aus der im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 902 zu überplanenden Fläche heraus zu nehmen und den räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans entsprechend zu ändern. Begründung: Selbstverständlich sollten möglichst viele neue Flächen für Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Die Ausweisung von Neubaugebieten sollte dort aber Grenzen haben, wo sie massiv in die Lebensqualität der Menschen eingreift. Kleingärten sind im Allgemeinen über Generationen gewachsen und somit nicht so einfach zu verlagern.Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2014, OF 782/9