Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15
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Anregung vom 13.03.2014, OA 477 entstanden aus Vorlage: OF 750/9 vom 25.02.2014
Betreff: Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 15, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 902 in nordöstliche Richtung bis zur A 661 erweitert wird. In dem erweiterten Geltungsbereich soll das Ziel verfolgt werden, eine Grünfläche zu schaffen. Begründung: Gegenüber dem Regionalen Flächennutzungsplan umfasst der Aufstellungsbeschluss schon jetzt einen etwas größeren Bereich, in dem auch nördlich der Straße Am Gabelacker in der Tiefe etwa einer Häuserzeile Bebauung ermöglicht werden kann. Dieser Streifen liegt bereits heute im Grüngürtel und schneidet eine Reihe von Grundstücken an, die teilweise bebaut und teilweise zwar nicht bebaut, aber in desolatem Zustand sind und z. B. als Lagerflächen genutzt werden. Ziel der Bebauungsplanung sollte es sein, diesen Zustand im Sinne der "Grüngürtelsatzung" und der Naherholung für die Menschen, die heute dort wohnen und die neu hinzuziehen, als nutzbare Grünfläche zu gestalten, zumal mit dem Neubaugebiet eine beliebte Erholungsfläche der Eschersheimer Bewohner bebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15