Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
Begründung
Anne-Frank-Siedlung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 15 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes insoweit ausgeschlossen wird, dass Grünflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen in dem vom Bebauungsplan Nr. 902 betroffenen Areal einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden. Begründung: Mit der Vorlage M 15 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung. Als Ziel der Planung gibt der Magistrat an, Planungssicherheit für die weitere städtebauliche Entwicklung des Quartiers herzustellen, wobei zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll. Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt-Rhein-Main stellt für den größten Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans "Wohnbaufläche - geplant" dar. Teile der vom Plan umfassten Flächen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Grünflächen. Ein Streifen des umplanten Gebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone
- Eine weitere Reduzierung von Grünflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet ist grundsätzlich abzulehnen, insbesondere dann, wenn diese im Bereich besonders geschützter Zonen liegen. Der Bebauungsplan ist daher so zu gestalten, dass eine Änderung der Nutzung dieser Flächen entsprechend dem gültigen Regionalen Flächennutzungsplan nicht erfolgt.
Inhalt
Antrag vom 26.02.2014, NR 818
Betreff: Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 15 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes insoweit ausgeschlossen wird, dass Grünflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen in dem vom Bebauungsplan Nr. 902 betroffenen Areal einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden. Begründung: Mit der Vorlage M 15 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung. Als Ziel der Planung gibt der Magistrat an, Planungssicherheit für die weitere städtebauliche Entwicklung des Quartiers herzustellen, wobei zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll. Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt-Rhein-Main stellt für den größten Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans "Wohnbaufläche - geplant" dar. Teile der vom Plan umfassten Flächen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Grünflächen. Ein Streifen des umplanten Gebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone
- Eine weitere Reduzierung von Grünflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet ist grundsätzlich abzulehnen, insbesondere dann, wenn diese im Bereich besonders geschützter Zonen liegen. Der Bebauungsplan ist daher so zu gestalten, dass eine Änderung der Nutzung dieser Flächen entsprechend dem gültigen Regionalen Flächennutzungsplan nicht erfolgt.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 05.03.2014
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
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