Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15
Betreff: Bebauungsplan Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung in Frankfurt am Main - Eschersheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 04.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet nordöstlich der Anne Frank Siedlung Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. II. Soweit sich im weiteren Verfahren ein Erfordernis zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes ergibt, wird der Magistrat beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung liegt im Frankfurter Stadtteil Eschersheim und umfasst eine Fläche von zirka 11 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an den Berkersheimer Weg und verläuft von dort zirka 30 m nördlich der Straße "Am Gabelacker" und darüber hinaus entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 30 und 32 bis zur Mitte des Flurstücks 32 der Flur 3. Im Osten verläuft die Geltungsbereichsgrenze quer durch die Flurstücke 32, 177/33, 178/33, 179/33, 34 - alle Flur 3 - und entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 23, Flur 5. Im Süden bildet der Feldweg mit der Flurstücknummer 94/4, der auch die nördliche Grenze des Baugebietes Anne-Frank-Siedlung markiert, die Geltungsbereichsgrenze. Im Westen verläuft die Grenze des Geltungsbereichs entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 75/1 und 75/4 der Flur 3 sowie südlich des Feldweges mit der Flurstücksnummer 255 und entlang der Straße "Im Geeren". Darüber hinaus bilden die Flurstücke 243 der Kita-Eschersheim und 242 der Margarete-Weber-Anlage die westliche Grenze. Südlich der Straße "Am Gabelacker" verläuft der Geltungsbereich bis zum Berkersheimer Weg. Alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Eschersheim. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den größten Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans "Wohnbaufläche - geplant" dar. Ein 30 m-Streifen nördlich der Straße "Am Gabelacker" ist derzeit nicht im Regionalen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zu prüfen, ob eine Änderung des RegFNP erforderlich wird. Zudem liegt der 30 m-Streifen im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone
- Der Bebauungsplan NW 81a Nr. 1 - in Kraft getreten am 19.04.1974 - deckt den südlichen Teil des Plangebietes ab und setzt "Landwirtschaftliche Fläche" fest. Daneben werden kleinere Teilflächen durch den Bebauungsplan Nr. 451 - Nördlich Anne-Frank-Siedlung - in Kraft getreten am 20.01.1998 - überwiegend als Verkehrsflächen sowie eine öffentliche Grünfläche - Obstbaumreihe festgesetzt. Im Geltungsbereich des Plangebietes werden weiterhin zwei Flächen vom Fluchlinienplan F747 - förmlich festgestellt am 21.06.1910 - abgedeckt. Der Fluchtlinienplan macht aber lediglich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien. Konzept und städtebaulicher Entwurf Angestrebt wird ein Wohngebiet mit einem differenzierten Angebot an unterschiedlichen Wohn- und Gebäudeformen sowie einen Quartierspark zur Vernetzung mit der freien Landschaft und als Bindeglied zwischen bestehender und neuer Bebauung. Da die Straße "Am Gabelacker" zu Erschließungszwecken herangezogen werden muss und auch nicht über mehrere 100 m einseitig anbaufrei sein sollte, ist es sinnvoll, hier die Bebauungsgrenze um eine Grundstückstiefe gegenüber den Festsetzungen im RegFNP zu erweitern. Dieser Bereich ist bereits heute durch Bebauung mit zwei großen Wohnhäusern, Lagergebäuden, Nebenanlagen, befestigten Flächen und Gewächshäusern geprägt. Das Plangebiet wird über den Berkersheimer Weg mit den Buslinien 63 und 66 bedient, die zum Weißen Stein mit Anschluss an 4 Stadtbahnlinien beziehungsweise zum Frankfurter Berg mit S-Bahnanschluss fahren. Das Plangebiet ist derzeit durch Gartenbaubetriebe, Ausgleichsflächen und Landwirtschaftliche Flächen genutzt. Die Gartenbaubetriebe wollen schließen beziehungsweise müssen verlagert werden. Für den Eingriff in die landwirtschaftlichen Flächen und die Ausgleichsflächen ist Ersatz zu beschaffen. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Einige landwirtschaftlich genutzte Parzellen sind im Eigentum der Stadt Frankfurt, wodurch sich eine notwendige Bodenordnung vereinfachen dürfte. Anlage _Lageplan (ca. 6,9 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 26.02.2014, NR 818 Anregung vom 13.03.2014, OA 477 Anregung vom 05.06.2014, OA 519 Antrag vom 02.02.2014, OF 738/9