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Abschaffung des kostenlosen Parkens im öffentlichen Raum im Westend erst bei gleichzeitiger Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bockenheim

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

Parkens im öffentlichen Raum im Westend erst bei gleichzeitiger Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bockenheim Vorgang: OM 3850/18 OBR 2; ST 318/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Das Vorhaben, das kostenlose Parken im öffentlichen Raum im Stadtteil Westend abzuschaffen, wird erst dann umgesetzt, wenn gleichzeitig eine Parkraumbewirtschaftung im Stadtteil Bockenheim eingeführt wird. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen war, soll zukünftig im gesamten Stadtgebiet das kostenlose Parken im öffentlichen Raum abgeschafft werden. Als Pilotprojekt ist eine entsprechende Maßnahme in Bornheim vorgesehen. Anschließend soll in den Gebieten innerhalb des Alleenrings - also auch im Westend - das kostenlose Parken im öffentlichen Raum im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung nicht mehr zulässig sein. Nach dem Magistratsbericht B 265/18 (letzte Sachstandsmitteilung ST 318 vom 08.02.2019) soll in Bockenheim auf unabsehbare Zeit kein Bewohnerparken - d.h. also keine Parkraumbewirtschaftung - eingeführt werden. Das bedeutet, dass das kostenlose Parken in Bockenheim auch dann im öffentlichen Raum möglich bleibt, wenn es im Westend abgeschafft wurde. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Westend und dem guten Anschluss Bockenheims an den öffentlichen Nahverkehr ist davon auszugehen, dass Bockenheim noch mehr als bisher zugeparkt wird. Eine gleichzeitige Regelung für beide Stadtteile ist daher unbedingt erforderlich.

Inhalt

Antrag vom 08.03.2019, OF 779/2

Betreff: Abschaffung des kostenlosen Parkens im öffentlichen Raum im Westend erst bei gleichzeitiger Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bockenheim Vorgang: OM 3850/18 OBR 2; ST 318/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Das Vorhaben, das kostenlose Parken im öffentlichen Raum im Stadtteil Westend abzuschaffen, wird erst dann umgesetzt, wenn gleichzeitig eine Parkraumbewirtschaftung im Stadtteil Bockenheim eingeführt wird. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen war, soll zukünftig im gesamten Stadtgebiet das kostenlose Parken im öffentlichen Raum abgeschafft werden. Als Pilotprojekt ist eine entsprechende Maßnahme in Bornheim vorgesehen. Anschließend soll in den Gebieten innerhalb des Alleenrings - also auch im Westend - das kostenlose Parken im öffentlichen Raum im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung nicht mehr zulässig sein. Nach dem Magistratsbericht B 265/18 (letzte Sachstandsmitteilung ST 318 vom 08.02.2019) soll in Bockenheim auf unabsehbare Zeit kein Bewohnerparken - d.h. also keine Parkraumbewirtschaftung - eingeführt werden. Das bedeutet, dass das kostenlose Parken in Bockenheim auch dann im öffentlichen Raum möglich bleibt, wenn es im Westend abgeschafft wurde. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Westend und dem guten Anschluss Bockenheims an den öffentlichen Nahverkehr ist davon auszugehen, dass Bockenheim noch mehr als bisher zugeparkt wird. Eine gleichzeitige Regelung für beide Stadtteile ist daher unbedingt erforderlich.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 30
OBR 2
TO I, TOP 25
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 779/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 2
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 398 2019 Die Vorlage OF 779/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Abschaffung des kostenlosen Parkens im Stadtteil Westend erst wenn im gesamten Stadtteil Bockenheim (inklusive Kuhwald und Rebstock) eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird" b) im Antragstenor vor den Worten "Stadtteil Bockenheim" das Wort "gesamten" eingefügt wird sowie vor den Worten "eingeführt wird" die Worte "(inklusive Kuhwald und Rebstock)" eingefügt werden.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen