Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg
Begründung
Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Grünflächenamt auffordern, neben dem nun aufgestellten neuen Schild, jeweils Schilder an den Eingängen des Spielplatzes Jasminweg, Frankfurter Berg, anbringen zu lassen, aus denen die gesamte Spielplatzordnung deutlich ersichtlich wird und auf denen die jeweiligen Ge- und Verbote in großen, deutlich erkennbaren Piktogrammen ersichtlich sind. Insbesondere muss daraus klar erkennbar sein, dass Ballspielen und Radfahren auf dem Spielplatz untersagt sind. Begründung: Nach der Ortsbegehung mit dem Ortsbeirat hat das Grünflächenamt einem Wunsch der Polizei entsprechend ein neues Schild zentral auf dem Spielplatz Jasminweg installiert, das Verbote in Piktogrammen ausweist und insbesondere deutlich macht, dass eine Nutzung des Spielplatzes nach 20 Uhr nicht erlaubt ist. Dieses Schild ist dabei zwar graphisch ansprechend ausgestaltet, die jeweiligen Piktogramme sind aber sehr klein und aus der Entfernung, also vom Eingang, nicht erkennbar. Gleichzeitig wurden aber die Hinweise an den Eingängen des Spielplatzes entfernt, dass Radfahren und Ballspielen auf dem Spielplatz verboten sind. Diese Hinweise sind auf dem neuen Schild nicht enthalten. Das vermittelt den Eindruck, als ob Radfahren und Ballspielen auf dem Spielplatz nun erlaubt wären. Außerdem sollte jedem, der den Spielplatz betritt, klar sein, welche Regeln dort gelten. Insofern muss an den Eingängen des Spielplatzes eine klare Beschilderung angebracht werden.