Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg
Begründung
Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob neben dem nun aufgestellten neuen Schild, jeweils an den Eingängen des Spielplatzes Jasminweg, Frankfurter Berg, wieder Schilder angebracht werden können, auf denen angeordnet wird, dass Ballspielen und Radfahren auf dem Spielplatz untersagt sind. Begründung: Nach der Ortsbegehung mit dem Ortsbeirat hat das Grünflächenamt einem Wunsch der Polizei entsprechend ein neues Schild zentral auf dem Spielplatz Jasminweg installiert, das Verbote in Piktogrammen ausweist und insbesondere deutlich macht, dass eine Nutzung des Spielplatzes nach 20 Uhr nicht erlaubt ist. Dieses Schild ist dabei zwar graphisch ansprechend ausgestaltet, die jeweiligen Piktogramme sind aber sehr klein und aus der Entfernung, also vom Eingang, nicht erkennbar. Gleichzeitig wurden aber die Hinweise an den Eingängen des Spielplatzes entfernt, dass Radfahren und Ballspielen auf dem Spielplatz verboten sind. Diese Hinweise sind auf dem neuen Schild nicht enthalten, wohl auch deswegen, weil die Spielplatzsatzung ein solches Verbot nicht generell ausspricht. Radfahren und Ballspielen auf dem Spielplatz am Jasminweg nun zu erlauben, wird aber den örtlichen Gegebenheiten dort nicht gerecht. Vielmehr sollte jedem, der den Spielplatz betritt, klar sein, dass der Platz nicht groß genug ist, um dort Ball zu spielen oder Rad zu fahren. Ansonsten wird es zu Konflikten mit den kleinen Kindern kommen, die dort spielen wollen.