Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM
3705 entstanden aus Vorlage:
OF 725/10 vom
02.12.2014 Betreff: Schilder mit Hinweisen auf die
Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg
Der Magistrat wird um
Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob neben dem nun aufgestellten neuen
Schild jeweils an den Eingängen des Spielplatzes Jasminweg am Frankfurter
Berg wieder Schilder angebracht werden können, auf denen
angeordnet wird, dass Ballspielen und Radfahren auf dem Spielplatz untersagt
sind. Begründung: Nach der Ortsbegehung mit dem Ortsbeirat hat das
Grünflächenamt dem Wunsch der Polizei entsprochen und ein neues Schild zentral
auf dem Spielplatz Jasminweg installiert, das Verbote in Piktogrammen ausweist
und insbesondere deutlich macht, dass eine Nutzung des Spielplatzes nach
20:00 Uhr nicht erlaubt ist. Dieses Schild ist dabei zwar grafisch
ansprechend ausgestaltet, die jeweiligen Piktogramme sind aber sehr klein und
aus der Entfernung, also vom Eingang, nicht erkennbar. Gleichzeitig wurden aber
die Hinweise an den Eingängen des Spielplatzes entfernt, dass Radfahren und
Ballspielen auf dem Spielplatz verboten sind. Diese Hinweise sind auf dem neuen
Schild nicht enthalten, wohl auch deswegen, weil die Spielplatzsatzung ein
solches Verbot nicht generell aussprechen kann. Radfahren und Ballspielen auf
dem Spielplatz am Jasminweg nun zu erlauben, wird aber den örtlichen
Gegebenheiten dort nicht gerecht. Vielmehr sollte jedem der den Spielplatz
betritt klar sein, dass der Platz nicht groß genug ist, um dort Ball zu spielen
oder Rad zu fahren. Ansonsten wird es zu Konflikten mit den kleinen Kindern
kommen, die dort spielen wollen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 448
Aktenzeichen: 67 2