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Konzept zur Vermeidung von Regelverstößen durch Jugendliche und junge Erwachsene am Frankfurter Berg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 110 Betreff: Konzept zur Vermeidung von Regelverstößen durch Jugendliche und junge Erwachsene am Frankfurter Berg Zur präventiven Reaktion auf Regelverstöße und Planung lokaler Präventionsprogramme steht am Frankfurter Berg strukturell der Regionalrat Frankfurter Berg zur Verfügung. Im Regionalrat sind Institutionen und Amtsträger aus dem Stadtteil vertreten, die gemeinsam örtliche Ursachen von Regelverstößen erörtern und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen oder anstoßen können. Einbezogen als Mitglieder im Regionalrat sind u.a. das 15. Polizeirevier, die Stadtpolizei, das Sozialrathaus am Bügel, Kinder- und Jugendeinrichtungen als auch die Wohnungsgesellschaft GWH. Der Regionalrat wird von der Geschäftsstelle des Präventionsrates der Stadt Frankfurt a. M. betreut. Das 15. Polizeirevier teilt zur aktuellen Lage mit, dass es insbesondere im Jasminweg witterungsbedingt eine Belästigungslage gegeben hat. Anwohner fühlten sich von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich dort vor allem in den Abend- und Nachtstunden zwischen den Häusern aufgehalten haben, gestört. Dies war Anlass zu verstärkten Kontrollen in den Monaten August und September. Dabei wurden im Umfeld des Jasminwegs Jugendliche und junge Erwachsene angetroffen, von denen einer im Besitz von geringen Mengen von Cannabisprodukten war. Von dem Konsum dieser Produkte ist auszugehen, Hinweise auf den Handel mit Betäubungsmitteln gibt es keine. Aus polizeilicher Sicht ist diese Lage vergleichbar mit denen anderer Stadtteile und bildet keinen Einsatzschwerpunkt. Weder polizeiliche noch stadtpolizeiliche Erkenntnisse aus dem Streifendienst noch einschlägige Fallzahlen machen dabei die Erarbeitung eines Konzeptes, wie Regelverstößen am Frankfurter Berg begegnet werden kann, erforderlich. Der Regionalrat Frankfurter Berg hat in einem Treffen am 11.9.2014 gemeinsam mit ortskundigen Experten die möglichen Ursachen von Konflikten zwischen jungen Menschen im öffentlichen Raum und Anwohnern am Frankfurter Berg erörtert und disziplinübergreifend Lösungsansätze gesammelt, um diese vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bedürfnisse aufzuarbeiten. Der am häufigsten genannte und der am vielversprechendsten Lösungsansatz - nämlich ein alternatives Ausweichgelände als Sozialraum zu finden, auf dem die Konfliktpartei der 15- bis 30jährigen weitgehend unter sich ihren verschiedenen Bedürfnissen nach einem Treffpunkt als auch sportlichen Aktivitäten nachgehen können - wurde in einem zweiten Arbeitstreffen am 13.10.2014 weiterverfolgt. Daraufhin hat das Jugendhaus am Frankfurter Berg zusammen mit dem Jugend- und Sozial-amt eine Projektskizze zur Ausgestaltung und Nutzung des Geländes gegenüber des Schwarzen Platzes und des ehemaligen Deutsch-Amerikanischen Spielplatzes erstellt und bei der Planung rund 30 Jugendliche und junge Erwachsene miteinbezogen. Die Projektskizze sieht sowohl einen überdachten "Chill-Platz" als Treffpunkt und Aufenthaltsort als auch Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten, wie z.B. einen Bolzplatz, einen Fitnessbereich, Trainingsgeräte und dergleichen, vor. Um die aktive Nutzung des Platzes zu initiieren und zu begleiten, sollen unter Verantwortung des Jugendhauses Frankfurter Berg sozialpädagogische Honorarkräfte eingesetzt werden. Das Gelände selbst befindet sich in der Vermögensverwaltung des Grünflächenamtes. Die Überlegungen die Fläche, auf der sich bereits zwei Tore befinden, aufzuwerten und eine Aufenthaltsmöglichkeit zu schaffen, werden vom Grünflächenamt grundsätzlich mitgetragen. Das 15. Polizeirevier trägt den Lösungsansatz ebenfalls mit und wird dieses Gelände zu gegebener Zeit bedarfsgerecht in die Streifentätigkeit einbeziehen. Da anderweitig keine zusätzlichen Haushaltsmittel des Magistrats für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen, wäre eine finanzielle Beteiligung aus dem Ortsbeirats-budget eine denkbare Finanzierungsmöglichkeit. Sobald eine Finanzierung gesichert ist, kann das Gelände je nach Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel zumindest teilweise mit der in der Projektskizze aufgeführten Ausstattung spätestens im Sommer 2015 zur Verfügung gestellt werden. Regelverstöße und Konflikte mit Anwohnern sind aufgrund der Lage des Ausweichgeländes dort nicht zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.09.2014, OM 3494

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