Konzept zur Vermeidung von Regelverstößen durch Jugendliche am Frankfurter Berg
Begründung
Regelverstößen durch Jugendliche am Frankfurter Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, in Zusammenarbeit mit dem 15. Polizeirevier, der Stadtpolizei und dem Präventionsrat Frankfurter Berg ein Konzept erarbeiten zu lassen, wie den Regelverstößen von Jugendlichen durch Drogenkonsum- und -handel, nächtliche Ruhestörung, Vermüllung und Vandalismus, ggf. sogar Waffenbesitz und Schusswaffengebrauch, in den öffentlichen Grünanlagen am Frankfurter Berg begegnet werden kann. Begründung: Die Bürger beklagen wiederholt abendliche Regelverstöße der beschriebenen Art in den öffentlichen Grünanlagen am Frankfurter Berg und haben dies bei einer Begehung durch den Ortsbeirat auch eindrucksvoll belegen können. Die Polizei bestätigt dies, ist aber durch die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht zu ständigen Kontrollen in der Lage. Der Versuch, durch Abbau von Sitzgelegenheiten entsprechende Ansammlungen von Jugendlichen weniger attraktiv zu machen, kann die zu Grunde liegenden Probleme nicht lösen und wird höchstens zu einer Verlagerung von Problemschwerpunkten führen. Gleichzeitig werden die wirklich gelungenen Grünanlagen damit in ihrer Nutzungsmöglichkeit für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, die sich regelkonform verhält, massiv eingeschränkt. Ein solches Tyrannisieren der Mehrheit ist nicht hinnehmbar, zumal die sich daraus ergebende Frustration der Beteiligten einschließlich der Polizei ansonsten eine deutliche Verschärfung der Situation befürchten lässt. Der Präventionsrat hat die Situation auf einer eigenen Veranstaltung zwar angeprangert, ist selbst aber anscheinend auch nicht in der Lage, der Probleme Herr zu werden. Insofern ist es dringend geboten, dass sich die zuständigen Ämter mit der Situation befassen und ein koordiniertes Gesamtkonzept erarbeiten, um die Probleme an der Wurzel zu packen. Dass hier Erfolge zu erzielen sind, zeigen erste Maßnahmen nach der Begehung durch den Ortsbeirat. Diese müssen aber verstetigt werden und können nicht alleine der Polizei aufgeladen werden.