Dringender Handlungsbedarf in der Grünanlage Jasminweg
Begründung
Jasminweg Obwohl über einen langen Zeitraum wiederkehrend auftretend, wurde nunmehr erst der Ortsbeirat von den direkten Anwohnern der Grünanlage Jasminweg eindrücklich auf massive Missstände aufmerksam gemacht. Diese betreffen vorrangig Nachtruhestörungen, Verschmutzungen sowie auch strafrechtlich Relevantes. Schwerpunkte sind insbesondere die beiden platzartig angelegten Flächen am südwestlichen Rand mit 6 Sitzbänken und neben dem Spielplatz mit 3 Sitzbänken. Im Rahmen des Ortstermins am 31.07.2014 wurde von den Teilnehmern angeregt sowie u.a. von einem Mitarbeiter der 15. Polizeireviers empfohlen die insgesamt 12 Sitzbänke zu entfernen, da dieses durchaus auch andernorts eine schnellwirkende Problemlösung war. Es wurde thematisiert und ist nicht auszuschließen, dass dieses zu einer Verlagerung in andere Grünanlagen (z.B. Petunienweg, vor den REWE-Markt) führen kann. Die Anwohner stellen weder den Nutzungssinn noch das Bestehen des Spielplatzes und der Grünanlage im Jasminweg in Frage. Die weitüberwiegende Zahl der Nutzer verhält sich ordnungsgemäß bzw. Bürgerschafts-/Nachbarschaftskonform. Ebenso ändern in der Regel gerade auch Jugendliche und Kinder ein unbedachtes Fehlverhalten, nach adäquaten Hinweisen durch gestörte Anwohner. Die Polizei ist immer sehr bemüht den eingehenden Meldungen schnell und zeitnah nachzugehen. Die Schnelligkeit ist aber immer auch von der jeweils aktuellen Deliktlage und deren -wertigkeit abhängig. Amtsseitig wurde wie gewünscht bereits ein Schild auf dem Spielplatz angebracht und der schnellstmögliche, massive Heckenrückschnitt beauftragt. Ebenso existieren mittlerweile verschiedene konzeptionelle Initiativen des Bürgervereins Frankfurter Berg e.V. und des Regionalrates Frankfurter Berg. Diese betrachten nicht nur den aktuellen Problemort, sondern den gesamten Stadtteil, welches strategisch bzw. zwecks Nachhaltigkeit zwingend erforderlich ist. Letztere haben aber notwendigerweise und zwangsläufig einen unterschiedlich längeren Entwicklungs- und Umsetzungszeitbedarf. Maßnahmen sollen die Anwohner nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen oder die Nutzung der Fläche für die Anwohner hinfällig machen um das Fehlverhalten eigner weniger Personen zu unterbinden.