Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 4
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das neue Baulandmobilisierunggesetz in irgendeiner Form für die Ende 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Gebiet Waldschmidtstraße 41 bis 45 a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8 greift. Welche Möglichkeiten für den Schutz der Mieterinnen und Mieter ergeben sich durch dieses neue Gesetz im vorliegenden Fall?