Midibus auf der Linie 42
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der M113 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass In der Anlage 1 "Rahmenbedingungen für die "Ausreichende Verkehrsbedienung" im Linienbündel D unter 2. "Fahrzeugeinsatz" , Linie 42 folgende Veränderung vorgenommen wird: Fahrzeugeinsatz: "Standardlinienbus, zeitweise Midibus" (bisher: Standardlinienbus). Begründung: Bislang hat sich der Magistrat dem wiederkehrenden Wunsch des Ortsbeirats 16, die zeitweise Bereitstellung kleinerer Busse in die Ausschreibungskriterien dem Konzessionär zur verbindlichen Auflage zu machen, stets verweigert. Dies geschah mit dem Argument, ein Fahrzeugwechsel über den Tag zu verursache höhere Kosten, die in der Ausschreibung zu berücksichtigen seien und nachfolgend auch höhere Kosten beim Betrieb, die über Umlagen letztlich auch in den Fahrpreis einflössen. Unterstellt, dies sei richtig, und dem Kostenargument folgend: Wenn nun auf der Grundlage der im Magistratsbericht genannten EG-Verordnung Nr. 1370/2007 (VO 1370) das Linienbündel D an den bisherigen Betreiber direkt vergeben werden soll, stellt dies für den Betreiber eine maßgebliche Erleichterung dar: Weder muss er den mit erheblichen Personal- und Sachkosten einhergehenden Weg der Beteiligung an einer europaweiten Ausschreibung beschreiten, noch trägt er das Risiko, diese Ausschreibung an einen Mitbewerber zu verlieren. Im Gegenzug dafür muss es dann auch möglich sein, den seit Jahren für Bergen-Enkheim überfälligen Einsatz kleinerer Fahrzeuge in den Schwachverkehrszeiten für den Konzessionär verbindlich zu machen.