Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu den folgenden Fragen zum o. g. Thema Auskunft zu geben, um bereits im Vorfeld Vermutungen vorzubeugen bzw. Missverständnisse auszuräumen.
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der zukünftig erhobenen Straßenreinigungsabgaben?
- Wie hoch in Summe / Jahr ist der Anteil des Dienstleisters für die Straßenreinigung?
- Wie hoch ist der 20 % Anteil in € pro Jahr, den die Stadt zukünftig aufgrund des Urteils des VGH für die Straßenreinigung Übernimmt?
- Verbilligt sich die Straßenreinigung für den einzelnen Bürger?
- Wie berechnet sich zukünftig der Abgabensatz pro m2?
- Auf welcher Grundlage (Grundstücksfläche, anteilige Straßenflächen, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Nach welcher Formel (m2, Quadrat Wurzel, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Wie werden Eckgrundstücke zukünftig behandelt?
- Wie werden Hinter Lieger zukünftig behandelt?
- Ist in § 5, Absatz 1 dem "seinerzeit geltenden Satzungsrecht tatsächlich zugrunde lag" der Bescheid vor 2005 gemeint? Begründung: Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen entstanden diverse Fragen die zumindest kurzfristig erörtert bzw. geklärt werden sollten, um auch Fragen unserer Mitbürger beantworten zu können. Das Thema hat für alle Bürger eine große Bedeutung, da eigentlich alle Bürger von der Abgabe tangiert werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2014, OF 165/14
Betreff: Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu den
folgenden Fragen zum o. g. Thema Auskunft zu geben, um bereits im Vorfeld
Vermutungen vorzubeugen bzw. Missverständnisse auszuräumen. 1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der zukünftig
erhobenen Straßenreinigungsabgaben? 2. Wie hoch in Summe / Jahr ist der Anteil des
Dienstleisters für die Straßenreinigung? 3. Wie hoch ist der 20 % Anteil in € pro Jahr,
den die Stadt zukünftig aufgrund des Urteils des VGH für die Straßenreinigung
Übernimmt? 4. Verbilligt
sich die Straßenreinigung für den einzelnen Bürger? 5. Wie berechnet sich zukünftig der Abgabensatz pro
m2? 6. Auf welcher Grundlage
(Grundstücksfläche, anteilige Straßenflächen, usw.) werden die Abgaben
zukünftig berechnet? 7. Nach
welcher Formel (m2, Quadrat Wurzel, usw.) werden die Abgaben zukünftig
berechnet? 8. Wie werden
Eckgrundstücke zukünftig behandelt? 9. Wie werden Hinter Lieger zukünftig behandelt?
10. Ist in
§ 5, Absatz 1 dem "seinerzeit geltenden Satzungsrecht tatsächlich zugrunde
lag" der Bescheid vor 2005 gemeint? Begründung: Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen
entstanden diverse Fragen die zumindest kurzfristig erörtert bzw. geklärt
werden sollten, um auch Fragen unserer Mitbürger beantworten zu können. Das
Thema hat für alle Bürger eine große Bedeutung, da eigentlich alle Bürger von
der Abgabe tangiert werden. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.2014, M 112 Beratung
im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
14 am 14.07.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1078 2014
1.
a) Die Vorlage M 112 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 165/14 wird in der
vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme