Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu den folgenden Fragen zum o. g. Thema Auskunft zu geben, um bereits im Vorfeld Vermutungen vorzubeugen bzw. Missverständnisse auszuräumen.
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der zukünftig erhobenen Straßenreinigungsabgaben?
- Wie hoch in Summe / Jahr ist der Anteil des Dienstleisters für die Straßenreinigung?
- Wie hoch ist der 20 % Anteil in € pro Jahr, den die Stadt zukünftig aufgrund des Urteils des VGH für die Straßenreinigung Übernimmt?
- Verbilligt sich die Straßenreinigung für den einzelnen Bürger?
- Wie berechnet sich zukünftig der Abgabensatz pro m2?
- Auf welcher Grundlage (Grundstücksfläche, anteilige Straßenflächen, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Nach welcher Formel (m2, Quadrat Wurzel, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Wie werden Eckgrundstücke zukünftig behandelt?
- Wie werden Hinter Lieger zukünftig behandelt?
- Ist in § 5, Absatz 1 dem "seinerzeit geltenden Satzungsrecht tatsächlich zugrunde lag" der Bescheid vor 2005 gemeint? Begründung: Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen entstanden diverse Fragen die zumindest kurzfristig erörtert bzw. geklärt werden sollten, um auch Fragen unserer Mitbürger beantworten zu können. Das Thema hat für alle Bürger eine große Bedeutung, da eigentlich alle Bürger von der Abgabe tangiert werden.
Inhalt
Antrag vom 14.07.2014, OF 165/14
Betreff: Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu den folgenden Fragen zum o. g. Thema Auskunft zu geben, um bereits im Vorfeld Vermutungen vorzubeugen bzw. Missverständnisse auszuräumen.
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der zukünftig erhobenen Straßenreinigungsabgaben?
- Wie hoch in Summe / Jahr ist der Anteil des Dienstleisters für die Straßenreinigung?
- Wie hoch ist der 20 % Anteil in € pro Jahr, den die Stadt zukünftig aufgrund des Urteils des VGH für die Straßenreinigung Übernimmt?
- Verbilligt sich die Straßenreinigung für den einzelnen Bürger?
- Wie berechnet sich zukünftig der Abgabensatz pro m2?
- Auf welcher Grundlage (Grundstücksfläche, anteilige Straßenflächen, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Nach welcher Formel (m2, Quadrat Wurzel, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Wie werden Eckgrundstücke zukünftig behandelt?
- Wie werden Hinter Lieger zukünftig behandelt?
- Ist in § 5, Absatz 1 dem "seinerzeit geltenden Satzungsrecht tatsächlich zugrunde lag" der Bescheid vor 2005 gemeint? Begründung: Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen entstanden diverse Fragen die zumindest kurzfristig erörtert bzw. geklärt werden sollten, um auch Fragen unserer Mitbürger beantworten zu können. Das Thema hat für alle Bürger eine große Bedeutung, da eigentlich alle Bürger von der Abgabe tangiert werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 112 Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
32
OBR
14
TO I, TOP 12
Auskunftsersuchen V 1078 2014 1. a) Die Vorlage M 112 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 165/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle