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Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.07.2014, V 1078 entstanden aus Vorlage: OF 165/14 vom 14.07.2014 Betreff: Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen zum o. g. Thema Auskunft zu geben, um bereits im Vorfeld Vermutungen vorzubeugen bzw. Missverständnisse auszuräumen. 1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der zukünftig erhobenen Straßenreinigungsabgaben? 2. Wie hoch in der Summe pro Jahr ist der Anteil des Dienstleisters für die Straßenreinigung? 3. Wie hoch ist der 20 prozentige Anteil in Euro pro Jahr, den die Stadt zukünftig aufgrund des Urteils des VGH für die Straßenreinigung Übernimmt? 4. Verbilligt sich die Straßenreinigung für den einzelnen Bürger? 5. Wie berechnet sich zukünftig der Abgabensatz pro Quadratmeter? 6. Auf welcher Grundlage (Grundstücksfläche, anteilige Straßenflächen usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet? 7. Nach welcher Formel (Quadratmeter, Quadratwurzel usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet? 8. Wie werden Eckgrundstücke zukünftig behandelt? 9. Wie werden Hinterlieger zukünftig behandelt? 10. Ist in § 5 Absatz 1 mit dem Textteil "dem seinerzeit geltenden Satzungsrecht tatsächlich zugrunde lag" der Bescheid vor 2005 gemeint? Begründung: Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen entstanden diverse Fragen, die zumindest kurzfristig erörtert bzw. geklärt werden sollten, um auch Fragen unserer Mitbürger beantworten zu können. Das Thema hat für alle Bürger eine große Bedeutung, da eigentlich alle Bürger von der Abgabe tangiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1377 Aktenzeichen: 79 4