Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.07.2014, V 1078
entstanden aus Vorlage:
OF 165/14 vom
14.07.2014 Betreff: Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in
der Stadt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen
zum o. g. Thema Auskunft zu geben, um bereits im Vorfeld Vermutungen
vorzubeugen bzw. Missverständnisse auszuräumen. 1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der zukünftig
erhobenen Straßenreinigungsabgaben? 2. Wie hoch in der Summe pro Jahr ist der Anteil des
Dienstleisters für die Straßenreinigung? 3. Wie hoch ist der 20 prozentige Anteil in Euro pro
Jahr, den die Stadt zukünftig aufgrund des Urteils des VGH für die
Straßenreinigung Übernimmt? 4. Verbilligt sich die Straßenreinigung für den
einzelnen Bürger? 5. Wie
berechnet sich zukünftig der Abgabensatz pro Quadratmeter? 6. Auf welcher Grundlage
(Grundstücksfläche, anteilige Straßenflächen usw.) werden die Abgaben zukünftig
berechnet? 7. Nach welcher
Formel (Quadratmeter, Quadratwurzel usw.) werden die Abgaben zukünftig
berechnet? 8. Wie werden
Eckgrundstücke zukünftig behandelt? 9. Wie werden Hinterlieger zukünftig behandelt?
10. Ist in § 5 Absatz 1 mit dem
Textteil "dem seinerzeit geltenden Satzungsrecht tatsächlich zugrunde lag" der
Bescheid vor 2005 gemeint? Begründung: Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen
entstanden diverse Fragen, die zumindest kurzfristig erörtert bzw. geklärt
werden sollten, um auch Fragen unserer Mitbürger beantworten zu können. Das
Thema hat für alle Bürger eine große Bedeutung, da eigentlich alle Bürger von
der Abgabe tangiert werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1377
Aktenzeichen: 79 4