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6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 30 Betreff: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2005, § 10064 (M 208) 1. Die im Entwurf vorgelegte 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen. Begründung: A.Zielsetzung Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung § 9116 vom 12.05.2005 und § 10064 vom 13.10.2005 wurde die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 16.09.2004 mit Wirkung zum 01.01.2005 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt gilt wieder die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 27.02.1992, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 27.03.2003. Die aufgehobene Satzung beinhaltete - über die neue Bemessungsgrundlage hinaus - auch vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung für notwendig erachtete Neuregelungen betreffend den Winterdienst, die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen und die Gebührensätze für Sonderleistungen der Straßenreinigung. Ferner beinhaltete die aufgehobene Satzung Reinigungsklassenänderungen für verschiedene im Straßenverzeichnis aufgeführter Straßen. Der Magistrat ist der Auffassung, dass die oben zitierten Regelungen sowie die Reinigungsklassenänderungen weiterhin notwendig sind. Die Änderungsvorschläge werden im Einzelnen wie folgt begründet: § 8 Absatz 3, § 12 Absatz 1 Ziffer 2 und § 9 Absatz 1 Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die häufig vorkommende Verunreinigung von Straßen durch Baustellen und Baustellenfahrzeuge explizit als eine außergewöhnliche Verunreinigung, die vom Verursacher sofort zu beseitigen ist, in der Satzung aufgenommen. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, im Falle der Nichtbeseitigung derartiger außergewöhnlicher Verunreinigungen die kostenpflichtige Ersatzvornahme durchzuführen und darüber hinaus auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den/die Verursacher/in bzw. den/die für die Baumaßnahme Verantwortliche/n einzuleiten. zu § 9 Im Zuge der Erarbeitung der Straßenreinigungssatzung vom 10.09.2004 wurden die Leistungen für die Beseitigung von außergewöhnlichen Verunreinigungen neu definiert und die für die Leistungen zu erhebenden Gebührensätze auf betriebswirtschaftlicher Basis neu kalkuliert. Diese Kalkulationen wurden aktualisiert. Aus gebührenrechtlichen Gründen sind die neu kalkulierten Gebührensätze anzuwenden. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird den gebührenrechtlichen Anforderungen entsprochen. Die Kalkulationen der einzelnen Gebührensätze sowie eine Synopse der alten und neuen Gebührensätze sind der Begründung als Anlagen 1-7 beigefügt. zu § 11: Ein Änderungsbedarf für die den Winterdienst auf Gehwegen betreffenden Regelungen ist insbesondere für die Definition der Winterdiensteinheiten und die speziellen Regelungen für Straßen mit einseitigem Gehweg notwendig. In diesem Zusammenhang wurde die den Winterdienst betreffende Vorschrift insgesamt neu formuliert. zu § 12: Damit dem Magistrat die Möglichkeit gegeben wird, Verstöße gegen die Satzungsregelungen ordnungsrechtlich zu verfolgen, wird § 12 entsprechend erweitert. zur Änderung des Straßenverzeichnisses: Die aufgehobene Straßenreinigungssatzung beinhaltete folgende Änderungen (Abstufungen von Reinigungsklassen) gegenüber der nunmehr wieder in Kraft befindlichen Satzung: Die Königsteiner Straße zwischen Kasinostraße und Bahnunterführung wurde von Reinigungsklasse VI nach Reinigungsklasse III heruntergestuft, da dieses Straßenstück nicht so stark von Passanten frequentiert ist wie die Fußgängerzone zwischen Bolongarostraße und Kasinostraße. Die Mannheimer Straße zwischen Stuttgarter Straße und Ende wurde von Reinigungsklasse III nach Reinigungsklasse II heruntergestuft, da sich der Kfz-Verkehr und der Fußgängerverkehr seit Ausweisung dieses Straßenteils als Einbahnstraße erheblich reduziert haben. Aufgrund der Satzungsaufhebung wurden die vorgenannten Rückstufungen unwirksam. Mit der vorgelegten Änderungssatzung sollen die Rückstufungen erneut beschlossen werden. Darüber hinaus soll aufgrund der Anregung des Ortsbeirates 10 OA 1987 und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 9689 vom 14.07.2005 die Eckenheimer Landstraße zwischen Einmündung Jean-Monnet-Straße und der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße/Engelthaler Straße von Reinigungsklasse II nach Reinigungsklasse I zurückgestuft werden. Auch die Zeppelinallee von Franz-Rücker-Allee bis Ende soll statt in Reinigungsklasse II künftig in Reinigungsklasse I eingestuft werden. Bei den vorgenannten Straßen ist aufgrund des nur geringen Kfz.- und Fußgängerverkehrs keine Notwendigkeit für eine zweimalige wöchentliche Reinigung gegeben. Dies trifft auch für die Ottostraße, die Ludwigstraße, die Niddastraße und die Poststraße zu, die teilweise von Reinigungsklasse VI nach Reinigungsklasse III zurückgestuft werden können. Bei den Stichstraßen der Straße Fuchshohl handelt es sich um Privatstraßen, die nicht satzungsgemäß zu reinigen sind. Die Stichstraßen werden daher aus dem Straßenverzeichnis zur Satzung herausgenommen. B. Alternativen Keine C. Lösung Satzungsänderung wie vorgeschlagen D. Finanzielle Auswirkungen Die Änderung von Reinigungsklassen und die Änderung der Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen haben keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen. Anlage 1a_Synopse (ca. 38 KB) Anlage 1_Synopse_Gebuehrensaetze (ca. 11 KB) Anlage 2-7_Kalkulation_Gebuehrensaetze (nicht öffentlich - ca. 20 KB) Anlage 6_Satzung (ca. 35 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.03.2007, OA 352 Antrag vom 10.03.2007, OF 134/8 Antrag vom 22.03.2007, OF 344/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2005, M 208 Vortrag des Magistrats vom 19.10.2009, M 204 Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 112 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 161 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.02.2007 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 12.03.2007, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung); Zurückstellung REP 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2007, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 30 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2007, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 13.03.2007, TO I, TOP 15 Beschluss: Es wird moniert, dass Teile der Vorlage nicht im Internet veröffentlicht sind. Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2007, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU,GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 13 am 13.03.2007, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 30 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2007, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 15.03.2007, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 134/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.WASG Die FDP hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 2. CDU, SPD, und GRÜNE gegen LINKE.WASG und BFF (= Annahme) Die FDP hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.03.2007, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 30 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 11. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2007, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der CDU wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 30 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2007, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2007, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen 1 SPD (= Ablehnung), bei einer Enthaltung SPD 10. Sitzung des OBR 15 am 16.03.2007, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2007, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 4 am 20.03.2007, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2007, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 352 2007 1. Die Vorlage M 30 dient unter Hinweis auf OA 352 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE.WASG gegen BFF (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 14 am 26.03.2007, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 30 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2007, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 352 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 352 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. M 30: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 30 = Ablehnung, OA 352 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 30 = Ablehnung, OA 352= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2007, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 30 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 352 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 352 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE.WASG, BFF, REP, NPD und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 30 = Ablehnung, OA 352 = Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2007, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE.WASG und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE.WASG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1674, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007 Aktenzeichen: 79 4

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