6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
S
A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom
09.02.2007, M 30 Betreff: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2005, § 10064 (M
208) 1. Die im Entwurf vorgelegte
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt
Frankfurt am Main wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch
hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen. Begründung: A.Zielsetzung Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
§ 9116 vom 12.05.2005 und § 10064 vom 13.10.2005 wurde die Satzung über die
Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 16.09.2004 mit Wirkung zum
01.01.2005 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt gilt wieder die Satzung über die
Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 27.02.1992, zuletzt
geändert durch die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 27.03.2003. Die aufgehobene Satzung beinhaltete
- über die neue Bemessungsgrundlage hinaus - auch vom Magistrat und der
Stadtverordnetenversammlung für notwendig erachtete Neuregelungen betreffend
den Winterdienst, die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen und die
Gebührensätze für Sonderleistungen der Straßenreinigung. Ferner beinhaltete die
aufgehobene Satzung Reinigungsklassenänderungen für verschiedene im
Straßenverzeichnis aufgeführter Straßen. Der Magistrat ist der Auffassung, dass
die oben zitierten Regelungen sowie die Reinigungsklassenänderungen weiterhin
notwendig sind.
Die Änderungsvorschläge werden im
Einzelnen wie folgt begründet: § 8 Absatz 3, § 12 Absatz 1 Ziffer 2 und § 9
Absatz 1 Mit der
vorgeschlagenen Änderung wird die häufig vorkommende Verunreinigung von Straßen
durch Baustellen und Baustellenfahrzeuge explizit als eine außergewöhnliche
Verunreinigung, die vom Verursacher sofort zu beseitigen ist, in der Satzung
aufgenommen. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, im Falle der
Nichtbeseitigung derartiger außergewöhnlicher Verunreinigungen die
kostenpflichtige Ersatzvornahme durchzuführen und darüber hinaus auch ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den/die Verursacher/in bzw. den/die für die
Baumaßnahme Verantwortliche/n einzuleiten. zu § 9 Im Zuge der Erarbeitung der Straßenreinigungssatzung
vom 10.09.2004 wurden die Leistungen für die Beseitigung von außergewöhnlichen
Verunreinigungen neu definiert und die für die Leistungen zu erhebenden
Gebührensätze auf betriebswirtschaftlicher Basis neu kalkuliert. Diese
Kalkulationen wurden aktualisiert. Aus gebührenrechtlichen Gründen sind die neu
kalkulierten Gebührensätze anzuwenden. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird
den gebührenrechtlichen Anforderungen entsprochen. Die Kalkulationen der
einzelnen Gebührensätze sowie eine Synopse der alten und neuen Gebührensätze
sind der Begründung als Anlagen 1-7 beigefügt. zu § 11: Ein Änderungsbedarf für die den Winterdienst auf
Gehwegen betreffenden Regelungen ist insbesondere für die Definition der
Winterdiensteinheiten und die speziellen Regelungen für Straßen mit einseitigem
Gehweg notwendig. In diesem Zusammenhang wurde die den Winterdienst betreffende
Vorschrift insgesamt neu formuliert. zu § 12: Damit dem Magistrat die Möglichkeit gegeben wird,
Verstöße gegen die Satzungsregelungen ordnungsrechtlich zu verfolgen, wird § 12
entsprechend erweitert. zur Änderung des Straßenverzeichnisses: Die aufgehobene
Straßenreinigungssatzung beinhaltete folgende Änderungen (Abstufungen von
Reinigungsklassen) gegenüber der nunmehr wieder in Kraft befindlichen Satzung:
Die Königsteiner Straße
zwischen Kasinostraße und Bahnunterführung wurde von Reinigungsklasse VI nach
Reinigungsklasse III heruntergestuft, da dieses Straßenstück nicht so stark von
Passanten frequentiert ist wie die Fußgängerzone zwischen Bolongarostraße und
Kasinostraße. Die
Mannheimer Straße zwischen Stuttgarter Straße und Ende wurde von
Reinigungsklasse III nach Reinigungsklasse II heruntergestuft, da sich der
Kfz-Verkehr und der Fußgängerverkehr seit Ausweisung dieses Straßenteils als
Einbahnstraße erheblich reduziert haben. Aufgrund der Satzungsaufhebung wurden die
vorgenannten Rückstufungen unwirksam. Mit der vorgelegten Änderungssatzung
sollen die Rückstufungen erneut beschlossen werden. Darüber hinaus soll aufgrund der Anregung des
Ortsbeirates 10 OA 1987 und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung §
9689 vom 14.07.2005 die Eckenheimer Landstraße zwischen Einmündung
Jean-Monnet-Straße und der Kreuzung Eckenheimer
Landstraße/Hügelstraße/Engelthaler Straße von Reinigungsklasse II nach
Reinigungsklasse I zurückgestuft werden. Auch die Zeppelinallee von
Franz-Rücker-Allee bis Ende soll statt in Reinigungsklasse II künftig in
Reinigungsklasse I eingestuft werden. Bei den vorgenannten Straßen ist aufgrund
des nur geringen Kfz.- und Fußgängerverkehrs keine Notwendigkeit für eine
zweimalige wöchentliche Reinigung gegeben. Dies trifft auch für die Ottostraße,
die Ludwigstraße, die Niddastraße und die Poststraße zu, die teilweise von
Reinigungsklasse VI nach Reinigungsklasse III zurückgestuft werden können.
Bei den Stichstraßen der Straße
Fuchshohl handelt es sich um Privatstraßen, die nicht satzungsgemäß zu reinigen
sind. Die Stichstraßen werden daher aus dem Straßenverzeichnis zur Satzung
herausgenommen.
B. Alternativen Keine C. Lösung Satzungsänderung wie vorgeschlagen D. Finanzielle Auswirkungen Die Änderung von Reinigungsklassen und die Änderung
der Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen haben keine
nennenswerten finanziellen Auswirkungen. Anlage 1a_Synopse (ca. 38 KB) Anlage 1_Synopse_Gebuehrensaetze (ca. 11 KB) Anlage 2-7_Kalkulation_Gebuehrensaetze (nicht öffentlich - ca. 20 KB)
Anlage 6_Satzung (ca. 35 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
22.03.2007, OA 352
Antrag vom
10.03.2007, OF
134/8
Antrag vom 22.03.2007, OF 344/9
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 07.10.2005, M 208
Vortrag des
Magistrats vom 19.10.2009, M 204
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.2014, M 112
Vortrag des
Magistrats vom 02.09.2016, M 161
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.02.2007 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
11 am 12.03.2007, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung); Zurückstellung REP
10. Sitzung des OBR 2
am 12.03.2007, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 30
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 1
am 13.03.2007, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des OBR
16 am 13.03.2007, TO I, TOP 15 Beschluss: Es wird moniert,
dass Teile der Vorlage nicht im Internet veröffentlicht sind. Der
Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, 2 SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen 2 SPD (=
Ablehnung) 10. Sitzung des OBR
10 am 13.03.2007, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU,GRÜNE und FDP
gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR
13 am 13.03.2007, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 30
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des OBR 6
am 13.03.2007, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des OBR 8
am 15.03.2007, TO I, TOP 18 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 30 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage OF 134/8 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.WASG Die FDP hat an
der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 2.
CDU, SPD, und GRÜNE gegen LINKE.WASG und BFF (= Annahme)
Die FDP hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
9. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.03.2007, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M
30 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
11. Sitzung des OBR 3
am 15.03.2007, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der CDU wegen Beratungsbedarfs bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 30 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR 5
am 16.03.2007, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des OBR
12 am 16.03.2007, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und
FDP gegen 1 SPD (= Ablehnung), bei einer Enthaltung SPD
10. Sitzung des OBR
15 am 16.03.2007, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
10. Sitzung des OBR 7
am 20.03.2007, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des OBR 4
am 20.03.2007, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des OBR 9
am 22.03.2007, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 352 2007
1.
Die Vorlage M 30 dient unter Hinweis auf OA 352 zur Kenntnis.
2.
Die Vorlage OF 344/9 wird als Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei
Enthaltung LINKE.WASG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und LINKE.WASG gegen BFF (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR
14 am 26.03.2007, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 30
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2007, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 30 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 352 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 352 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
M 30: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE.WASG und BFF
(= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 30 =
Ablehnung, OA 352 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 30 = Ablehnung, OA 352=
Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2007, TO II, TOP 37 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 30 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 352 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 352 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE.WASG, BFF, REP, NPD
und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren)
und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 30 =
Ablehnung, OA 352 = Prüfung und Berichterstattung)
12. Sitzung des OBR 3
am 19.04.2007, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 30
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
1 LINKE.WASG und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE.WASG (=
Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1674, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007 Aktenzeichen: 79 4