7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.10.2009, M
204 Betreff:
7. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1674 (M 30)
1. Die im Entwurf vorgelegte 7. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main wird
beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt,
das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu
veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Straßenreinigungsabgabe ist in den vergangenen
15 Jahren nur einmal erhöht worden. In diesem Jahr wird jedoch nach aktueller
Hochrechnung ein Defizit entstehen, das sich nicht mehr durch Einsparungen
ausgleichen lässt und das sich bei unveränderter Gebührenhöhe auf rund 6,4
Millionen Euro bis zum Jahresende 2013 kumulieren würde. Deshalb ist eine
Abgabenerhöhung unvermeidbar. Auch die kommunale Aufsichtsbehörde hat in ihrem
Genehmigungserlass zum Haushalt 2009 der Stadt Frankfurt am Main vorgegeben,
die Straßenreinigungsabgabe so zu erhöhen, dass sie wieder kostendeckend
ist. Durch die Ausschöpfung
unterschiedlicher Einsparpotentiale sowie durch die Nutzung von Synergien
musste die Straßenreinigungsabgabe in den letzten 15 Jahren, trotz erheblicher
Kostensteigerungen insbesondere in den letzten fünf Jahren im Bereich Energie
sowie bei den Personalkosten, lediglich zum 01.01.2002 um 3,5% erhöht werden.
Der Verbraucherpreisindex dagegen weist für den Zeitraum 1993 bis 2008
eine Preissteigerung in Höhe von 28,6% aus. Nachdem die Gebührensätze der
Straßenreinigungsabgabe über einen Zeitraum von acht Jahren unverändert
geblieben sind, wird nun eine Anpassung notwendig. Aus der als Anlage 1 zu dieser Begründung
beigefügten Hochrechung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung für die Jahre
2009 bis 2013, bei der neueste Zahlen und Entwicklungen Berücksichtigung
gefunden haben, geht hervor, dass der Gebührenhaushalt Straßenreinigung schon
im Haushaltsjahr 2009 nicht mehr ausgeglichen abschließen kann. Für das
Haushaltsjahr 2009 wird aktuell ein geringfügiger Fehlbetrag in Höhe von
207.000 € erwartet, in den Folgejahren muss mit weiter ansteigenden
Jahresfehlbeträgen kalkuliert werden. Unter der Prämisse einer in der Höhe
unveränderten Straßenreinigungsabgabe wiese die o.g. Hochrechnung zum
Jahresende 2013 ein kumuliertes Defizit in Höhe von rund 6,4 Mio. € aus.
Aus haushalts- und
gebührenrechtlichen Erwägungen ist deshalb eine Erhöhung der
Straßenreinigungsabgabe zwingend geboten. In den Genehmigungserlassen der
Haushaltspläne der Stadt Frankfurt am Main der letzten Jahre wies das
Ministerium des Innern und für Sport als zuständige Aufsichtsbehörde regelmäßig
ausdrücklich darauf hin, dass kostendeckende Gebühren festzusetzen sind und
dass die Gebührenhaushalte nicht durch allgemeine Haushaltsmittel finanziert
werden dürfen. Im Genehmigungserlass für den Haushaltsplan für das Jahr 2009
wird explizit ausgeführt, dass in keinem der Gebührenhaushalte die erreichte
umfassende Kostendeckung gefährdet werden darf, dass im Gebührenhaushalt
Straßenreinigung das noch vorhandene Defizit auszugleichen ist und dass auf den
regelmäßigen Ausgleich der Gebührenhaushalte ganz besonders zu achten ist.
Ohne eine Erhöhung der Straßenreinigungsabgabe sind
die Auflagen der Aufsichtsbehörde nicht zu erfüllen. Daher ist eine
moderate Erhöhung der Straßenreinigungsabgabe um 4,8% zum 01.01.2010
unabweisbar. Hierdurch wird der Gebührenhaushalt Straßenreinigung wieder
ausgeglichen gestaltet und eine mittelfristige Gebührenstabilität bis
einschließlich dem Haushaltsjahr 2013 ist gewährleistet. Dies ist der als
Anlage 2 beigefügten Hochrechnung, die unter der Prämisse einer Erhöhung der
Straßenreinigungsabgabe um die o.g. 4,8 % erstellt ist, zu entnehmen.
Die vorgeschlagene Anhebung der
Straßenreinigungsabgabe wirkt sich auf die Gebührensätze der einzelnen
Reinigungsklassen wie folgt aus: Reinigungsklasse Derzeitige Gebühr je m2
Reinigungsfläche Gebühr ab 01.01.2010 je m2
Reinigungsfläche 1 1,87 € 1,96
€ 2 3,74 € 3,92
€ 3 9,35 € 9,80
€ 4 17,70 € 19,60
€ 5 5,61 € 5,88 €
6 11,22 € 11,76
€ Als Anlage 3 zu dieser Begründung ist eine
Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2010 bis 2013 beigefügt, die
die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Erhöhung der Straßenreinigungsabgabe
rechnerisch nachweist. B. Alternativen Keine C. Lösung Satzungsänderung zum 01.01.2010 wie
vorgeschlagen.
D. Finanzielle Auswirkungen Durch die vorgeschlagene Gebührenerhöhung werden die
zum Ausgleich des Gebührenhaushalts erforderlichen Gebühren in Höhe von
ca. 1,69 Mio. € jährlich generiert. Anlage 1 (ca. 13 KB) Anlage 2 (ca. 13 KB) Anlage 3 (ca. 8 KB) Anlage _Satzungstext (ca. 9 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
03.11.2009, NR 1608
Antrag vom
25.11.2009, NR 1652
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2007, M 30
Anfrage vom
07.12.2009, A 1118
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.2014, M 112
Vortrag des
Magistrats vom 02.09.2016, M 161
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 21.10.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2009, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 1608 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 1652 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Ablehnung)
zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie Freie Wähler (= Annahme)
zu 3.
CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) sowie FAG und
Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 204 = Annahme, NR
1608 und NR 1652 = Ablehnung) REP (M 204 = Ablehnung, NR 1608 =
Annahme) NPD (M 204 = Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Annahme)
ÖkoLinX-ARL (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Enthaltung, NR 1652 = Annahme)
39. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2009, TO I, TOP 45 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 1608 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 1652 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Ablehnung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie Freie Wähler (= Annahme)
zu 3.
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme) sowie FAG
und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 204 = Ablehnung, NR
1608 = Annahme, NR 1652 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 204 =
Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 204 = Ablehnung,
NR 1608 und NR 1652 = Enthaltung 39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1608 zurückgezogen wurde.
3.
Die Vorlage NR 1652 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP
und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE., FAG, REP, NPD und
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 7289, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009 Aktenzeichen: 79 4