Keine Reparatur, sondern eine neue und gerechtere Straßenreinigungssatzung!
Vorlagentyp: NR FREIE_WÄHLER
Begründung
gerechtere Straßenreinigungssatzung! Die Stadtverordneten mögen beschließen:
- Die Vorlage M 112 des Magistrats wird abgelehnt.
- Der Magistrat legt bis zum 31.12.2014 eine vollständig überarbeitete neue Satzung für die Straßenreinigung vor, die folgende Elemente beachtet und enthält: - Für die künftige Regelung gilt als neuer Problemlösungsansatz "Stadtreinigung" statt Straßenreinigung. Im Grundsatz ist also zu fordern, dass alle Frankfurter Bürger und Nutznießer für die Sauberhaltung der Straßen bezahlen müssen. - Die neue Satzung muss aus Gründen der Gleichheit und Gerechtigkeit frei sein von Bestimmungen, die bislang zu drastisch erhöhten Abgaben geführt haben, nur weil Grundstücke eine bestimmte Lage im Frankfurter Straßennetz einnehmen. - Folgende Kriterien sind bei der Ausarbeitung der neuen Satzung und bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen: Eigentumsstrukturen, Eigennutzungen, Miet- und Pachtstrukturen. Aufwand des Reinigungsbedarfs in der Innenstadt bzw. innenstadtnahen Bereichen einerseits sowie in Außenbereichen mit städtischer bzw. ländlicher Prägung. Arbeitsplatzdichte und Pendlerzahlen, industrielle bzw. landwirtschaftliche und kleingärtnerische Nutzungen. Unterschiede der Bevölkerungsstruktur in den Stadtregionen. Konditionen, Vertragsdauer und Konsequenzen geltender Verträge mit Reinigungsdienstleistern. - Die Neuregelung der Straßenreinigung, insbesondere deren finanzielle Konsequenzen für die Stadt wie für die jeweiligen betroffenen Gebühren- bzw. Abgabepflichtigen, muss verständlich, rechtssicher und nachvollziehbar sein. - Stadtreinigung soll auch das allgemeine öffentliche Grün einschließen. Begründung: Die Vorlage M 112 des Magistrats ist ein weiterer Reparaturversuch an einer Satzung, die vor einigen Jahren von allen Fraktionen für unzureichend und ungerecht befunden wurde. Das Scheitern der noch fehlerhafteren neuen Satzung im Jahr 2005 führte in der damaligen Panik des Magistrats und der Mehrheit der Stadtverordneten zur Wiedereinsetzung der alten, derzeit noch immer gültigen Satzung. Mehrere Gerichtsurteile, zuletzt der Entscheid des VGH Kassel, verkündet am
- Dezember 2013, haben die Legitimation der aus der Satzung resultierenden Gebührensätze so sehr erschüttert, dass der Magistrat das mehr als fragwürdige Schnellverfahren zur Verabschiedung der M 112 damit begründet, ohne Zustimmung der Stadtverordneten "können die Einnahmen aus der Festsetzung der Straßenreinigungsabgabe nicht eingezogen werden ..." Der Magistrat gesteht damit offen die Unbrauchbarkeit und Rechtswidrigkeit der bestehenden Satzung ein. Die in der M 112 formulierten Veränderungen sind der weitere Reparaturversuch an einer Satzung, die völlig neu überdacht und gestaltet werden muss. Der einzige Grund, warum das nicht geschieht, ist die Angst der Römer-Mehrheit davor, noch einmal ein so desaströses Scheitern wie 2005 zu erleben. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber das Anrecht darauf, dass ihre aus der Satzung resultierenden Gebührenzahlungen auf einer möglichst gerechten Lastenverteilung fußen. Dieses Anrecht kann nur mit einer neuen, vollständig überarbeiteten und die oben aufgeführten Elemente beinhaltenden Satzung realisiert werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.07.2014, NR 980 Betreff: Keine Reparatur, sondern eine neue und
gerechtere Straßenreinigungssatzung! Die Stadtverordneten mögen
beschließen: 1. Die Vorlage M 112 des Magistrats
wird abgelehnt.
2. Der Magistrat legt bis zum
31.12.2014 eine vollständig überarbeitete neue Satzung für die Straßenreinigung
vor, die folgende Elemente beachtet und enthält: - Für die künftige Regelung gilt als neuer
Problemlösungsansatz "Stadtreinigung" statt Straßenreinigung. Im Grundsatz ist
also zu fordern, dass alle Frankfurter Bürger und Nutznießer für die
Sauberhaltung der Straßen bezahlen müssen. - Die neue Satzung muss aus Gründen der Gleichheit
und Gerechtigkeit frei sein von Bestimmungen, die bislang zu drastisch erhöhten
Abgaben geführt haben, nur weil Grundstücke eine bestimmte Lage im Frankfurter
Straßennetz einnehmen. - Folgende Kriterien sind bei der Ausarbeitung der
neuen Satzung und bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen:
Eigentumsstrukturen, Eigennutzungen, Miet- und Pachtstrukturen. Aufwand des
Reinigungsbedarfs in der Innenstadt bzw. innenstadtnahen Bereichen einerseits
sowie in Außenbereichen mit städtischer bzw. ländlicher Prägung.
Arbeitsplatzdichte und Pendlerzahlen, industrielle bzw.
landwirtschaftliche und kleingärtnerische Nutzungen. Unterschiede der
Bevölkerungsstruktur in den Stadtregionen. Konditionen, Vertragsdauer und
Konsequenzen geltender Verträge mit Reinigungsdienstleistern. - Die Neuregelung der Straßenreinigung, insbesondere
deren finanzielle Konsequenzen für die Stadt wie für die jeweiligen betroffenen
Gebühren- bzw. Abgabepflichtigen, muss verständlich, rechtssicher und
nachvollziehbar sein. - Stadtreinigung soll auch das allgemeine öffentliche
Grün einschließen. Begründung: Die Vorlage M 112 des Magistrats ist ein weiterer
Reparaturversuch an einer Satzung, die vor einigen Jahren von allen Fraktionen
für unzureichend und ungerecht befunden wurde. Das Scheitern der noch
fehlerhafteren neuen Satzung im Jahr 2005 führte in der damaligen Panik des
Magistrats und der Mehrheit der Stadtverordneten zur Wiedereinsetzung der
alten, derzeit noch immer gültigen Satzung. Mehrere Gerichtsurteile, zuletzt
der Entscheid des VGH Kassel, verkündet am 17. Dezember 2013, haben die
Legitimation der aus der Satzung resultierenden Gebührensätze so sehr
erschüttert, dass der Magistrat das mehr als fragwürdige Schnellverfahren zur
Verabschiedung der M 112 damit begründet, ohne Zustimmung der Stadtverordneten
"können die Einnahmen aus der Festsetzung der Straßenreinigungsabgabe nicht
eingezogen werden ..." Der
Magistrat gesteht damit offen die Unbrauchbarkeit und Rechtswidrigkeit der
bestehenden Satzung ein. Die in der M 112 formulierten Veränderungen sind der
weitere Reparaturversuch an einer Satzung, die völlig neu überdacht und
gestaltet werden muss. Der einzige Grund, warum das nicht geschieht, ist die
Angst der Römer-Mehrheit davor, noch einmal ein so desaströses Scheitern wie
2005 zu erleben. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber das Anrecht darauf, dass
ihre aus der Satzung resultierenden Gebührenzahlungen auf einer möglichst
gerechten Lastenverteilung fußen. Dieses Anrecht kann nur mit einer neuen,
vollständig überarbeiteten und die oben aufgeführten Elemente beinhaltenden
Satzung realisiert werden. Antragsteller:
FREIE WÄHLER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Wolfgang
Hübner
Stadtv. Martha Moussa
Stadtv.
Hans-Günter Müller
Stadtv. Patrick
Schenk Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.2014, M 112
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 30
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 977 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 980 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE.,
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE.,
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: NPD (M 112 = Ablehnung, NR 977 und NR 980 = Annahme) REP (M
112 und NR 977 = Ablehnung, NR 980 = Annahme) 33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 11
Beschluss: 1. Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 112 auf Antrag
der FREIE WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann
fehlt
Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi
Ja
Stadtverordnete auf der Heide
Ja
Stadtverordnete Ayyildiz
Nein
Stadtverordneter Baier
Ja
Stadtverordnete Barbosa de Lima
Ja
Stadtverordneter Dr. Betakis
Ja
Stadtverordnete Brein
Ja
Stadtverordneter Brillante
fehlt
Stadtverordnete Burkert
fehlt
Stadtverordneter Burkhardt
Ja
Stadtverordnete Busch
Ja
Stadtverordnete Czerny
Ja
Stadtverordneter Daum
Ja
Stadtverordnete David
Ja
Stadtverordneter Deusinger
fehlt
Stadtverordnete Diallo
Ja
Stadtverordnete Ditfurth
fehlt
Stadtverordnete Dörhöfer
Ja
Stadtverordneter Dr. Dürbeck
Ja
Stadtverordneter Emmerling
Ja
Stadtverordnete Fischer
Ja
Stadtverordneter Förster
Ja
Stadtverordneter Dr. Gärtner
fehlt
Stadtverordneter Gerhardt
Ja
Stadtverordnete Hanisch
fehlt
Stadtverordneter Dr. Harsche
Ja
Stadtverordneter Heimpel
Ja
Stadtverordneter Heuser
fehlt
Stadtverordneter Homeyer
Ja
Stadtverordneter Hübner
Nein
Stadtverordneter Josef
fehlt
Stadtverordnete Kauder
Ja
Stadtverordneter Kirchner
Ja
Stadtverordneter Kliehm
Ja
Stadtverordneter Klingelhöfer
Ja
Stadtverordneter Knudt
Ja
Stadtverordneter Dr. Kößler
Ja
Stadtverordneter Krebs
fehlt
Stadtverordnete Lang
Ja
Stadtverordneter Lange
Ja
Stadtverordneter Langer
Nein
Stadtverordnete Latsch
Ja
Stadtverordneter zu Löwenstein
Ja
Stadtverordnete Loizides
Ja
Stadtverordneter Maier
Ja
Stadtverordnete Meister
Ja
Stadtverordnete Momsen
fehlt
Stadtverordnete Moussa
Nein
Stadtverordneter Müller
Nein
Stadtverordneter Münz
Ja
Stadtverordnete Nazarenus-Vetter
Ja
Stadtverordneter Ochs
fehlt
Stadtverordneter Oesterling
Ja
Stadtverordnete Pauli
Nein
Stadtverordneter Paulsen
Ja
Stadtverordneter Pawlik
Ja
Stadtverordneter Podstatny
Ja
Stadtverordneter Popp
Ja
Stadtverordnete Purkhardt
Ja
Stadtverordneter Quirin
Ja
Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn
Nein
Stadtverordneter Reininger
Nein
Stadtverordneter Reiß
Ja
Stadtverordnete Rinn
Ja
Stadtverordneter Dr. Römer
Nein
Stadtverordneter Schenk
Nein
Stadtverordnete Scheurich
fehlt
Stadtverordneter Dr. Schmitt
Ja
Stadtverordnete Schubring
Ja
Stadtverordneter Serke
Ja
Stadtverordneter Dr. Seubert
Ja
Stadtverordneter Siefert
Ja
Stadtverordneter Siegler
Ja
Stadtverordneter Stapf
Ja
Stadtverordneter Stock
Ja
Stadtverordnete Streb-Hesse
fehlt
Stadtverordnete Tafel-Stein
Ja
Stadtverordneter Taskin
Ja
Stadtverordnete Dr. Teufel
Ja
Stadtverordnete Thiele
Nein
Stadtverordnete Triantafillidou
Ja
Stadtverordneter Trinklein
fehlt
Stadtverordneter Tschierschke
Ja
Stadtverordneter Ulshöfer
Ja
Stadtverordneter Vielhauer
Ja
Stadtverordneter Freiherr von
Wangenheim Ja
Stadtverordneter
Arnold Weber Ja
Stadtverordnete Sylvia
Weber Ja
Stadtverordnete Weil-Döpel
Ja
Stadtverordnete Werner
Ja
Stadtverordnete Dr. Weyland
Ja
Stadtverordnete Dr.
Wolter-Brandecker Ja
2. Die Vorlage
NR 977 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 980 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und REP gegen
LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen
FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 4838, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 79 4