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Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum in Anlage 6, "Straßen-verzeichnis", der Vorlage M 161, "Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main", die Obere Kreuzäckerstraße ab Hausnummer 25 nicht aufgeführt wird und aus welchem Grund sie teilweise als "Entfallene Straße" genannt wird. Begründung: Unter Punkt 5. in der Anlage 4, "Entfallene Straßen im StrVZ", wird die Obere Kreuzäckerstraße genannt, und zwar "Anfang bis Nr. 23". Was gilt für die Häuser mit den höheren Hausnummern?

Inhalt

Antrag vom 14.10.2016, OF 150/10

Betreff: Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum in Anlage 6, "Straßen-verzeichnis", der Vorlage M 161, "Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main", die Obere Kreuzäckerstraße ab Hausnummer 25 nicht aufgeführt wird und aus welchem Grund sie teilweise als "Entfallene Straße" genannt wird. Begründung: Unter Punkt 5. in der Anlage 4, "Entfallene Straßen im StrVZ", wird die Obere Kreuzäckerstraße genannt, und zwar "Anfang bis Nr. 23". Was gilt für die Häuser mit den höheren Hausnummern?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 161 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 6
OBR 10
TO I, TOP 24
Angenommen
Auskunftsersuchen V 219 2016 1. Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 150/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle