Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
Begründung
der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum in Anlage 6, "Straßen-verzeichnis", der Vorlage M 161, "Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main", die Obere Kreuzäckerstraße ab Hausnummer 25 nicht aufgeführt wird und aus welchem Grund sie teilweise als "Entfallene Straße" genannt wird. Begründung: Unter Punkt 5. in der Anlage 4, "Entfallene Straßen im StrVZ", wird die Obere Kreuzäckerstraße genannt, und zwar "Anfang bis Nr. 23". Was gilt für die Häuser mit den höheren Hausnummern?
Inhalt
Antrag vom 14.10.2016, OF 150/10
Betreff: Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum in Anlage 6, "Straßen-verzeichnis", der Vorlage M 161, "Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main", die Obere Kreuzäckerstraße ab Hausnummer 25 nicht aufgeführt wird und aus welchem Grund sie teilweise als "Entfallene Straße" genannt wird. Begründung: Unter Punkt 5. in der Anlage 4, "Entfallene Straßen im StrVZ", wird die Obere Kreuzäckerstraße genannt, und zwar "Anfang bis Nr. 23". Was gilt für die Häuser mit den höheren Hausnummern?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 161 Beratung im Ortsbeirat: 10