Fuß- und Radwegverbindung von Gateway Gardens zum Terminal 2
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Anregung vom 04.11.2016, OA 90 entstanden aus Vorlage: OF 231/5 vom 20.10.2016
Betreff: Fuß- und Radwegverbindung von Gateway Gardens zum Terminal 2 Vorgang: V 1519/15 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1065/16; ST 1182/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um die Unterführung der BAB 3 vom Gewerbegebiet Gateway Gardens zum Terminal 2 für den Fuß- und Radverkehr zu öff nen. Hierzu ist schnellstmöglich die Gestattung, die die Stadt Frankfurt zur Benutzung der Unterführung als private Straße erteilt hat, aufzuheben. Begründung: In seinen Stellungnahmen vom 22.08.2016, ST 1065, und vom 02.09.2016, ST 1182, hat der Magistrat dargelegt, dass die Unterführung der BAB 3 derzeit nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden kann. Auf ihrer Website behauptet die Projektgesellschaft Gateway Gardens hingegen, dass man fußläufig in wenigen Minuten am Terminal 2 sei, verschweigt aber, dass diese Entfernung eben nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann. Nach Ansicht des Ortsbeirats gehört zu einem modernen Gewerbequartier auch eine zeitgemäße Fuß- und Radweganbindung. Es ist daher unverständlich, warum die einzige Verbindung in Richtung Süden an einen einzelnen Mieter vergeben wurde. Dieser Fehler ist unverzüglich rückgängig zu machen. Es kann nicht darauf gewartet werden, dass in ferner Zukunft eine weitere Verbindung unter der Autobahn gebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5