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Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der Bürger Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 06.05.2008, OA 645 entstanden aus Vorlage: OF 393/7 vom 06.04.2008

Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der Bürger Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird in folgenden Punkten abgelehnt:

  1. ) Die Konzentration des Einzelhandels auf wenige Zentren wird in der geplanten Form abgelehnt, da sie die Nahversorgung der Bürger gefährdet. 2.) Anlage 2 stellt die vorhandene Zentrenstruktrur im Ortsbezirk 7 falsch dar. 3.) Punkt

  2. der Vorlage M 51 und die Frankfurter Sortimentsliste werden abgelehnt. Begründung: Das Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die Ortszentren zu stärken und großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese einzuschränken, ist zu begrüßen. Durch das vorligende Konzept wird aber weit über das Ziel hinausgeschossen, sodass es zu einer weiteren Verschlechterung der Nahversorgung der Bevölkerung kommen würde, wenn dieses Konzept tatsächlich wie geplant in Bebauungsplänen festgeschrieben werden würde. zu 1.) Die Beschränkung des Einzelhandels auf wenige Zentren (im ganzen Ortsbezirk 7 sind nur 3 Zentren vorgesehen) zementiert die jetzt schon zu beobachtende Abkopplung ganzer Stadtteile (im Ortsbezirk 7 z.B. Westhausen, Industriehof und Willi-Brundert-Siedlung) von der Nahversorgung. Immer mehr Bürger werden gezwungen, mit dem Auto zum Einkaufen zu fahren, und Menschen ohne Auto (z.B. Ältere und Ärmere) haben Probleme, sich überhaupt mit Lebensmitteln zu versorgen. Kleine Ladeneinheiten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sollten nicht nur "ausnahmsweise ermöglicht" (M 51 S.2 drittletzter Absatz) bzw. "nach eingehender Prüfung zugelassen" (M 51 S.5 Mitte) werden, sondern es ist im Gegenteil zu fordern, dass diese gefördert werden! zu 2.) Die Karte in der Anlage 2 gibt die vorhandene Zentrenstruktur falsch wieder: Praunheim: Als Zentrum wird ein Stück der Heerstraße definiert. Der eigentliche Ortskern (Alt-Praunheim) mit seinen Geschäften wird ausgeklammert. Das Einkaufszentrum Heinrich-Lübke-Straße ist nicht erwähnt. Die im laufenden Bebauungsplan-Verfahren nördlich der Heerstraße vorgesehene Ansiedlung eines Supermarktes wäre nicht mehr möglich, da außerhalb des Versorgungszentrums gelegen. Rödelheim: Das Nahversorgungszentrum Lorscher Straße liegt außerhalb des definierten Zentrums. Der Supermarkt Westerbachstraße 49 und die Großmärkte an der Guerickestraße sind nicht erwähnt. Hausen: Der Supermarkt Große Nelkenstraße 39 ist nicht erwähnt. zu 3.) Die Absurdität des ganzen Konzeptes wird deutlich, wenn man sich die Sortimentsliste genauer ansieht: Als zentrenrelevante Warenbereiche werden unter anderem festgelegt: - pharmazeutische Artikel (also Apotheken) - Zeitschriften - Arztpraxen - Frisöre - Restaurant, Café, Imbiss, Bierausschank (auf frankfurterisch: Wasserhäuschen) - Wohnungen (was ist damit gemeint?), Wohnheime, Altenwohnungen (was das in einem Einzelhandelskonzept zu suchen hat, ist nicht einsehbar) Alle diese heute zum Nutzen der Bevölkerung breit gestreuten Betriebe müssten in Zukunft per Bebauungsplanverfahren verboten werden, wenn sie nicht in einem Versorgungszentrum liegen! Als nicht zentrenrelevante Warenbereiche, die "außerhalb der Versorgungszentren nur in den bestehenden Einkaufszentren und Fachmarktagglomerationen zulässig sind" (M 51 letzter Absatz) werden unter anderem festgelegt: - Autovermietung, Fahrschule - Handwerksbetriebe wie z.B. Kfz-Werkstätten, Zweirad-Werkstätten Wem soll dieser Unfug nützen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51