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Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für Frankfurt mit nachvollziehbaren Zielen und Vorschlägen

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

Einzelhandelskonzeptes für Frankfurt mit nachvollziehbaren Zielen und Vorschlägen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 51 wird dem Magistrat zur Überarbeitung zurück überwiesen. Neben der Korrektur der in der Vorlage enthaltenen gravierenden Fehler sind bei der Überarbeitung weiter folgende Punkte zu beachten:

  1. Der Magistrat macht eine Zielvorgabe für die in der Stadt auszuweisende Einzel-handelsfläche unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung. Das GMA-Gutachten aus dem Jahr 2002 hat für Frankfurt eine Verkaufsflächenempfehlung von 130.000 qm zusätzlich bis 2015 ausgesprochen. Realisiert, im Bau oder in Planung sind jedoch derzeit bereits 328.000 qm zusätzlich. Ohne eine konkrete Zielvorgabe ginge deshalb jede Steuerungsfähigkeit verloren.
  2. Die Stärkung bestehender Einzelhandelszentren hat Vorrang vor der Schaffung neuer Gebiete.
  3. Eine Erhöhung der Einzelhandelsflächen in noch nicht verwirklichten neuen Einzel-handelszentren außerhalb der bereits bestehenden Zentren über das von der Stadtverordnetenversammlung bereits beschlossene Maß hinaus findet nicht statt.
  4. In jedem Stadtteil (bzw. ortsteilähnlichen Siedlungen wie z.B. Goldstein) wird mindestens ein D-Zentrum ausgewiesen, um die wohnortnahe Versorgung, insbe-sondere auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung, sicherzustellen.
  5. Die Ansiedlung neuer großflächiger Fachmärkte in den ausgewiesenen dezentralen Einzelhandelsagglomerationen bleibt zulässig, wenn keine innenstadt-/zentren-relevanten Sortimente gemäß Richtlinien zum Hessischen Einzelhandelserlass angeboten bzw. diese nur ein Randsortiment bis 700 qm Verkaufsfläche darstellen.
  6. Dem Einzelhandelskonzept wird eine Zielplanung zu Grunde gelegt, in der konkrete Ziele für die Entwicklung der jeweiligen Einzelhandelszentren dargestellt werden einschließlich der Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Ziele erreicht werden sollen.
  7. Die vorgeschlagene Ausnahmeregelungen sollen dahingehend präzisiert werden, dass ab einer bestimmten Mindestgröße die Ausnahmen nur nach einer von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Einarbeitung in das Konzept zulässig sind.
  8. Der Flughafen wird nicht, wie in der Vorlage vorgesehen, als B-Zentrum ausgewiesen ("städtebaulich integriertes Versorgungszentrum, teilweise auch übergreifende Versorgungsfunktionen für benachbarte Ortsbezirke/Ortsteile") sondern als eigene Kategorie "Sonderzentrum" mit der Begriffsbestimmung "Versorgungszentrum für flughafenaffine Nutzung".
  9. Der Magistrat wird beauftragt, sich mit den Gewerbevereinen bzw. den Interessen-verbänden der Gewerbetreibenden ins Benehmen zu setzen, um die entsprechen-den Ziele und Maßnahmen abzustimmen.

Inhalt

Antrag vom 03.06.2008, NR 935

Betreff: Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für Frankfurt mit nachvollziehbaren Zielen und Vorschlägen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 51 wird dem Magistrat zur Überarbeitung zurück überwiesen. Neben der Korrektur der in der Vorlage enthaltenen gravierenden Fehler sind bei der Überarbeitung weiter folgende Punkte zu beachten:

  1. Der Magistrat macht eine Zielvorgabe für die in der Stadt auszuweisende Einzel-handelsfläche unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung. Das GMA-Gutachten aus dem Jahr 2002 hat für Frankfurt eine Verkaufsflächenempfehlung von 130.000 qm zusätzlich bis 2015 ausgesprochen. Realisiert, im Bau oder in Planung sind jedoch derzeit bereits 328.000 qm zusätzlich. Ohne eine konkrete Zielvorgabe ginge deshalb jede Steuerungsfähigkeit verloren.

  2. Die Stärkung bestehender Einzelhandelszentren hat Vorrang vor der Schaffung neuer Gebiete.

  3. Eine Erhöhung der Einzelhandelsflächen in noch nicht verwirklichten neuen Einzel-handelszentren außerhalb der bereits bestehenden Zentren über das von der Stadtverordnetenversammlung bereits beschlossene Maß hinaus findet nicht statt.

  4. In jedem Stadtteil (bzw. ortsteilähnlichen Siedlungen wie z.B. Goldstein) wird mindestens ein D-Zentrum ausgewiesen, um die wohnortnahe Versorgung, insbe-sondere auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung, sicherzustellen.

  5. Die Ansiedlung neuer großflächiger Fachmärkte in den ausgewiesenen dezentralen Einzelhandelsagglomerationen bleibt zulässig, wenn keine innenstadt-/zentren-relevanten Sortimente gemäß Richtlinien zum Hessischen Einzelhandelserlass angeboten bzw. diese nur ein Randsortiment bis 700 qm Verkaufsfläche darstellen.

  6. Dem Einzelhandelskonzept wird eine Zielplanung zu Grunde gelegt, in der konkrete Ziele für die Entwicklung der jeweiligen Einzelhandelszentren dargestellt werden einschließlich der Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Ziele erreicht werden sollen.

  7. Die vorgeschlagene Ausnahmeregelungen sollen dahingehend präzisiert werden, dass ab einer bestimmten Mindestgröße die Ausnahmen nur nach einer von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Einarbeitung in das Konzept zulässig sind.

  8. Der Flughafen wird nicht, wie in der Vorlage vorgesehen, als B-Zentrum ausgewiesen ("städtebaulich integriertes Versorgungszentrum, teilweise auch übergreifende Versorgungsfunktionen für benachbarte Ortsbezirke/Ortsteile") sondern als eigene Kategorie "Sonderzentrum" mit der Begriffsbestimmung "Versorgungszentrum für flughafenaffine Nutzung".

  9. Der Magistrat wird beauftragt, sich mit den Gewerbevereinen bzw. den Interessen-verbänden der Gewerbetreibenden ins Benehmen zu setzen, um die entsprechen-den Ziele und Maßnahmen abzustimmen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 11.06.2008

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