Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Vorlagentyp: NR GRÜNE
Begründung
Zentrenkonzept Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die M 51 wird mit folgenden Änderungen angenommen:
- Das Bahnhofsviertel wird mit dem Bereich Kaiserstraße/Münchner Straße als zusätzliches C-Zentrum hinzugefügt.
- Der Flughafen wird mit seinen landseitigen Einzelhandelsflächen nicht als B-Zentrum, sondern nur als "Dezentrale Einzelhandelsagglomeration" eingestuft.
- Der Magistrat wird beauftragt, das jetzt vorgelegte Einzelhandels- und Zentrenkonzept in Abhängigkeit von der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes sowie im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept (REHK) des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main fortzuschreiben und der Stadtverordnetenversammlung darüber zu berichten. Im Rahmen dieser Fortschreibung sind insbesondere die Entwicklungen in den großen Frankfurter Neubau- und Konversionsgebieten auf der Basis der beschlossenen Bebauungspläne und städtebaulichen Verträge zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, ob flächenmäßige Zielvorgaben bzw. Obergrenzen speziell für die städtebaulich nicht integrierten Lagen sinnvoll erscheinen. Begründung: Ad 1.: Entspricht dem Regionalen Einzelhandelskonzept. Ad 2.: Der Flughafen entspricht mit seinen landseitigen Einzelhandelsflächen weitgehend den Kriterien einer "Dezentrale Einzelhandelsagglomeration" (städtebaulich nicht integrierte, Pkw-orientierte Standorte mit ortsteilübergreifender Versorgungsbedeutung). Ad 3.: Eine solche Fortschreibung entspricht dem vom Magistrat formulierten Selbstverständnis des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung könnten gegebenenfalls flächenmäßige Zielvorgaben bzw. Obergrenzen speziell für die städtebaulich nicht integrierte Lagen sinnvoll sein.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2008, NR 1060
Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die M 51 wird mit folgenden Änderungen angenommen:
- Das Bahnhofsviertel wird mit dem Bereich Kaiserstraße/Münchner Straße als zusätzliches C-Zentrum hinzugefügt.
- Der Flughafen wird mit seinen landseitigen Einzelhandelsflächen nicht als B-Zentrum, sondern nur als "Dezentrale Einzelhandelsagglomeration" eingestuft.
- Der Magistrat wird beauftragt, das jetzt vorgelegte Einzelhandels- und Zentrenkonzept in Abhängigkeit von der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes sowie im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept (REHK) des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main fortzuschreiben und der Stadtverordnetenversammlung darüber zu berichten. Im Rahmen dieser Fortschreibung sind insbesondere die Entwicklungen in den großen Frankfurter Neubau- und Konversionsgebieten auf der Basis der beschlossenen Bebauungspläne und städtebaulichen Verträge zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, ob flächenmäßige Zielvorgaben bzw. Obergrenzen speziell für die städtebaulich nicht integrierten Lagen sinnvoll erscheinen. Begründung: Ad 1.: Entspricht dem Regionalen Einzelhandelskonzept. Ad 2.: Der Flughafen entspricht mit seinen landseitigen Einzelhandelsflächen weitgehend den Kriterien einer "Dezentrale Einzelhandelsagglomeration" (städtebaulich nicht integrierte, Pkw-orientierte Standorte mit ortsteilübergreifender Versorgungsbedeutung). Ad 3.: Eine solche Fortschreibung entspricht dem vom Magistrat formulierten Selbstverständnis des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung könnten gegebenenfalls flächenmäßige Zielvorgaben bzw. Obergrenzen speziell für die städtebaulich nicht integrierte Lagen sinnvoll sein.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51
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